Entlastung für Pflegende Angehörige
„Ich möchte zuhause wohnen bleiben!“, das ist der Wunsch vieler Senioren. Doch die Erfüllung dieser Vorstellung ist für Angehörige oftmals mit viel Aufwand und einer hohen Belastung verbunden. Die Pflege eines nahen Angehörigen ist ein 24-Stunden Job. 365 Tage im Jahr.
Neben der körperlichen Beanspruchung ist auch das hautnahe Miterleben der Veränderungen am geliebten Menschen, eine besondere Belastung für den Pflegenden. Eigene Angelegenheiten rücken in den Hintergrund. Für viele Dinge, die vorher zum Leben gehörten fehlt die Zeit, ebenso zum Durchatmen.
Genau zur Entlastung solcher Lebenssituationen gibt es das Angebot der Tagespflege.
- Hier können Senioren stunden- oder tageweise die Angebote eines Seniorenhauses wahrnehmen, Bekannte treffen oder an Veranstaltungen teilnehmen. Stets betreut durch das professionell geschulte Personal der Einrichtung.
- Was für den Pflegebedürftigen eine Abwechslung vom häuslichen Alltag darstellt, schafft für den Pflegenden neue Freiräume. Zeit für private Erledigungen oder einfach Zeit um neue Kraft zu tanken. Angeboten werden diverse Aktivitäten zur Mobilisation und Kommunikation.
- Alle Mahlzeiten sind im Preis inbegriffen, hierzu gehören Haupt- und Zwischenmahlzeiten, sowie Fingerfood.
- Außerdem kann ein Fahrdienst gegen Entgelt hinzu gebucht werden
- Somit bietet die Tagespflege Entlastung nach Maß und kann nach Bedarf gebucht werden.
Menschen mit Pflegegrad können hierfür Leistungen der Pflegekasse erhalten:
- Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag 125 Euro/Monat
- Pflegegrad 2: bis zu 689 Euro/Monat
- Pflegegrad 3: bis zu 1.298 Euro/Monat
- Pflegegrad 4: bis zu 1.612 Euro/Monat
- Pflegegrad 5: bis zu 1.995 Euro/Monat
Ergänzend zu den vom Pflegegrad abhängigen Beträgen können auch die zusätzlichen Betreuungsleistungen oder Entlastungsleistungen in Höhe von 125€ für die Tagespflege eingesetzt werden. Erstattungsfähig sind hier die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, sowie für einen Fahrdienst.
Auskunft zur Finanzierung der Tagespflege erhalten Angehörige ebenfalls bei der Pflegekasse und bei den Pflegestützpunkten vor Ort.