Sich um die pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern, nimmt Zeit in Anspruch und kann arbeitsintensiv sein. Daher gib es die Möglichkeit einen Teil der Zeit als Pflegekosten abzusetzen. Die Voraussetzung, um Pflegekosten abzusetzen ist eine anerkannte Pflegebedürftigkeit oder eine anerkannte Krankheit. Die Pflegekosten können entweder als außergewöhnliche Belastung oder als haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht werden. Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen unumgängliche Kosten, die höher sind als die von anderen Steuerzahlern mit ähnlichem finanziellen bzw. familiären Stand. Viele Kosten, die nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können, können als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden. 

Außergewöhnliche Belastungen als Pflegekosten absetzen

Als außergewöhnliche Belastungen können folgende Pflegekosten abgesetzt werden:

  • Kosten für Pflege und Betreuung
  • Ärzte
  • Unterkunft ab Pflegegrad 4 und Verpflegung
  • Pflegevorrichtungen (z.B. Prothesen)
  • Fahrtkosten (z.B. Fahrt der pflegebedürftigen Person zum Arzt)

Wichtig: Kosten für einen altersbedingten Aufenthalt in einem Pflegeheim können nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Haushaltsnahe Dienstleistungen als Pflegekosten absetzen

Als haushaltsnahe Dienstleistungen und damit Pflegekosten, die Sie absetzen können, zählen:

  • Unterstützung beim Duschen, Kochen, Bügeln, Putzen oder der Gartenarbeit
  • Hausnotsysteme zuhause oder in einer Einrichtung für betreutes Wohnen
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie der barrierefreie Umbau des Zuhauses
  • Anteilige Kosten für einen Minijober, der für haushaltsnahe Dienstleistungen angestellt ist 

Beratung für pflegende Angehörige

Wenn Sie weitere Informationen suchen, bietet die AWO Pfalz einen Pflegeratgeber  an, in welchem Sie alle aktuellen Informationen rund um das Thema Pflege einsehen können.
Sie haben noch weitere Fragen zum Thema „Pflegekosten absetzen“? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf – unter der kostenlosen Rufnummer 0 63 21/39 23 – 0 oder per Email an info@awo-pfalz.de.
 

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