Die meisten Menschen möchten auch im hohen Alter lieber im eigenen Zuhause leben und dort gepflegt zu werden. Natürlich möchte jeder Angehörige diesen Wunsch erfüllen. Es gibt aber Situationen, in denen es den Familienangehörigen nicht mehr möglich ist, sich allein um die pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern, weil zum Beispiel eine umfassendere Betreuung notwendig wird oder der Alltag der Familienangehörigen eine Pflege der Angehörigen nicht mehr zulässt. Eine Unterstützung für die Betreuungsbedürftigen und ihre Angehörigen bietet die stationäre Pflege

Was ist stationäre Pflege? 

Stationäre Pflege findet in Pflegeeinrichtungen statt, in denen Betreuungsbedürftige unter dauerhafter Aufsicht vom Pflegepersonal betreut und versorgt werden. Je nach Bedürfnis kann eine ganztägige (vollstationäre) Unterbringung und Versorgung, eine Tages- oder Nachtpflege (teilstationär) oder eine Kurzzeitpflege die Pflege der Angehörigen unterstützen und übernehmen. Im Mittelpunkt der stationären Pflege steht die Betreuung und Pflege der Menschen durch erfahrenes und speziell geschultes Fachpersonal. 

Die Arten der stationären Pflege

  • Vollstationär
    In einer vollstationären Pflegeeinrichtung wird der Betreuungsbedürftige durchgehend von Pflegepersonal betreut. Die stationäre Pflege kann in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung stattfinden. Anspruch auf vollstationäre Pflege haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist. 
     
  • Teilstationär
    Teilstationäre Pflege bedeutet, dass ein Teil der Pflege zu Hause, der andere Teil in einer stationären Pflegeeinrichtung oder in einer Tagesstätte erbracht wird. Eine teilstationäre Pflege kann entweder für eine Tages- oder eine Nachtpflege beantragt werden. Sofern ein Pflegegrad attestiert wurde, übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten. 
     
  • Kurzzeitpflege
    Die Kurzzeitpflege ist auf maximal acht Wochen im Jahr beschränkt. Die stationäre Pflege findet als kurzfristige Entlastung der pflegenden Familienangehörigen statt und wird vollstationär angeboten. Für gewöhnlich findet eine Kurzzeitpflege nach einem Krankenhausaufenthalt oder eine stationäre Behandlung statt. Die Kosten der Kurzzeitpflege werden zum Teil von der Krankenkasse übernommen. 

AWO Pfalz unterstützt Sie bei der voll- oder teilstationären Pflege und Kurzzeitpflege 

Wenn Sie Hilfe bei der Pflege eines Angehörigen brauchen, dann zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden. Bei weiteren Fragen zum Thema „Stationäre Pflege“ oder den Angeboten der AWO Pfalz wählen Sie die Rufnummer 0 63 21/39 23 – 0 oder schreiben Sie uns eine Mail an info@awo-pfalz.de. Wir nehmen uns für Sie Zeit und helfen Ihnen kompetent weiter. 

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