Beruf und Familie unter einen zu Hut bekommen, ist manchmal gar nicht so einfach. Wir wollen Sie dabei unterstützen. Ein Leitsatz der AWO lautet „Wir stärken Familien und Privatleben".

Der AWO ist es immer schon wichtig, den Mitarbeiter*innen möglichst viel Flexibilität zu bieten. Wir wollen, dass es unseren Beschäftigten leichtfällt, ihre Familie und ihre Arbeit gut zu vereinbaren. Dafür bieten wir individuelle Arbeitszeitmodelle und Tätigkeitsfelder an. Auf Wunsch und in Absprache können neben der 39 Stunden/Woche auch ganz unterschiedliche wöchentliche Arbeitszeiten vereinbart werden. Für gegebenenfalls notwendige Mehrarbeitsstunden gibt es einen Freizeitausgleich oder einen finanziellen Ausgleich. Für Pflegekräfte haben wir zudem das Angebot „10-mal dabei - 1 Tag frei". Wer zehn Mal für eine*n Kollegen*in einspringt, erhält als Dankeschön 1 zusätzlichen freien Tag.
Durch unsere frühzeitige Dienstplanung berücksichtigen wir nach Möglichkeit die Mitarbeiterwünsche bei der Diensteinteilung.

Aufgrund der Vielzahl an Einrichtungen und unterschiedlichen Betreuungsformen gibt es die Möglichkeit, bei Bedarf innerhalb des Unternehmens den Ort oder die Einrichtung zu wechseln. Sprechen Sie mit uns, wenn Sie in akuten Situationen Hilfe benötigen. Gemeinsam finden wir eine Lösung.

 

Sie werden Eltern?

Herzlichen Glückwunsch! Wir freuen uns mit Ihnen auf diese spannende Zeit.
Während der Elternzeit sind Sie selbstverständlich weiterhin eingeladen, bei unseren Mitarbeiterfesten dabei zu sein. Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gerne, auch zu Themen wie Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Ihren Wiedereinstieg. Sie möchten vor dem zweiten Geburtstag Ihres Kindes wieder arbeiten gehen? Wir unterstützen Sie dabei so gut es geht! Damit sich dies für Sie aber auch lohnt, zahlen wir berufstätigen Eltern einen Betreuungszuschuss.

Übernommen werden die nachgewiesenen Betreuungskosten (keine Verpflegung) von bis zu 250 Euro im Monat pro Kind von 0 Jahren bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr für:
» Einen Krippenplatz

» Eine Betreuung durch eine Tagesmutter

Voraussetzung hierfür ist, dass der Elternteil mit mindestens 19,5 Stunden/Woche an seine Arbeitsstelle zurückkehrt. Nur ein Elternteil kann die Förderung erhalten. Die jeweiligen Betreuungskosten sind monatlich nachzuweisen.