Betreutes Wohnen bietet eine gute Möglichkeit für ältere Menschen, die ihre Selbstständigkeit erhalten möchten. Schon vor dem Beginn der Pflegebedürftigkeit kann der Umzug in ein betreutes Wohnen stattfinden. Dies kann Sicherheit geben, um im Falle einer Pflegebedürftigkeit im Alter abgesichert zu sein und sich in bereits gewohntem Umfeld zu befinden. Vorab stellt sich aber die Frage, wie viel betreutes Wohnen kosten kann. Grundsätzlich unterscheiden sich die Kosten nach der Unterkunft und den zusätzlichen Leistungen.

Was die Leistungen für Betreutes Wohnen kosten

Was genau betreutes Wohnen kosten kann, ist abhängig vom Anbieter, der geografischen Lage der Anlage, den zusätzlichen angebotenen Leistungen und der Ausstattung. Eine Anlage, die mitten in der Stadt liegt, ist so z.B. meist teurer als eine im ländlichen Gebiet. Generell setzt sich der Betrag aus der Miete für die Wohnung und der Betreuungspauschale zusammen. Zusätzlich können Kosten für weitere benötigte Leistungen entstehen. Die Miete für betreutes Wohnen ist grundsätzlich 10-20% höher als die ortstypische Miete. Dies liegt an den haustechnischen Leistungen wie Hausnotruf, Hausmeisterdienst und eine barrierefreie Wohnung. Die Betreuungspauschale sowie die Kosten für weitere Leistungen hängen vom jeweiligen Anbieter ab. 

Betreutes Wohnen: Kosten reduzieren und die Unterkunft finanzieren

Betreutes Wohnen soll älteren Menschen in allen Einkommensklassen zur Verfügung stehen. Um dies zu garantieren, gibt es verschiedene Wege, um die Kosten zu reduzieren oder sie vollständig decken zu lassen.

  • Wohngeld
    Wenn Betroffene selbst nicht genug Einkommen oder Ersparnisse haben, kann für das betreute Wohnen ein Mietzuschuss gewährt werden. Berechnet wird die Höhe des Wohngelds nach Haushaltsgröße, Einkommen und der monatlichen Belastung durch betreutes Wohnen anfallen, berechnet. Beantragt werden kann Wohngeld bei örtlichen Wohngeldbehörden. 
  • Sozialamt
    Bei Zuschüssen vom Sozialamt wird nach zwei Fällen unterschieden. Lebt die betroffene Person schon in einer Unterkunft für Betreutes Wohnen und kann die Kosten nicht mehr allein tragen, kann ein Antrag auf Unterstützung gestellt werden. Wichtig zu wissen ist, dass die Leistungen erst ab Antragsstellung bezogen werden können. Daher sollte der Antrag dem Sozialamt frühestmöglich vorliegen. Wird der Antrag vor dem Einzug in eine Einrichtung des betreuten Wohnens von einer Person gestellt, die bereits Leistungen vom Sozialamt stellt, muss die Kostenregelung mit dem Sozialamt geklärt werden. Dazu wird unter anderem auch der Anteil der Betreutes Wohnen kosten wird, betrachtet. 
  • Grundsicherung
    Grundsicherung kann ähnlich wie Wohngeld zusätzlich beantragt werden. Hierbei gilt die Prämisse, dass das Einkommen oder Vermögen der betroffenen Person nicht für Betreutes Wohnen und Kosten, welche damit verbunden sind, unter einer festgelegten Grenze liegt. 
  • Pflegeversicherung
    Die Pflegeversicherung deckt nicht direkt die Kosten für betreutes Wohnen. Allerdings können Leistungen, die durch Betreutes Wohnen Kosten verursachen, übernommen werden. Hierbei muss aber eine Pflegebedürftigkeit vorliegen. Je nach vorliegendem Pflegegrad fällt der Beitrag höher aus. 

Betreutes Wohnen: Kosten bei der AWO Pfalz 

Die AWO Pfalz bietet in den drei Seniorenhäusern Speyer, Jockgrim und Alte Gärtnerei Pirmasens betreutes Wohnen auf hohem Niveau an. Hierbei stehen die Bewohner und ihre Bedürfnisse stets im Mittelpunkt. Senioren können dort eine Wohnung mieten, die allen Ansprüchen älterer Menschen wie barrierefreie Einrichtung, entspricht. Zusätzlich können mehrere Services wie ein Hausmeisterservice, Hauswirtschaftliche Versorgung, Hausnotruf oder einen ambulanten Pflegedienst dazu gebucht werden. Wenn Sie weitere Fragen zu „Betreutes Wohnen: Kosten und Leistungen“ haben, rufen Sie uns gerne unter 0 63 21/39 23 – 0 an oder schreiben eine Mail an info@awo-pfalz.de. Wir beraten Sie gerne Rund um die Leistungen und Kosten und freuen uns von Ihnen zu hören. 

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