Die Pflegeversicherung wurde 1997 geschaffen und ist seitdem ein Teil der gesetzlichen Sozialversicherung. 2017 wurden zudem zwei weitere Pflegestärkungsgesetze erlassen, um Probleme, die den Bereich der Pflege betreffen, auszugleichen oder zu lösen. Jedes Jahr wird in der Bundesregierung über einen neuen Beschluss für die Pflegereform abgestimmt. So kann agil auf neue Probleme oder wichtige Änderungen reagiert werden und die Leistungen demnach angepasst werden. Der diesjährige Beschluss zur Pflegereform 2021 wurde am 03.06.2021 veröffentlicht. 

Welche Themen behandelt die Pflegereform?

Bei der Pflegereform werden Themen rund um die Pflege festgelegt. Diese können zum Beispiel folgendes betreffen: 

  • Wichtige Informationen zu Pflegeberufen wie Gehalt, Sozialleistungen und ihre Aufgabenbereiche
  • Änderungen / Neuerungen im Pflegesystem wie die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade
  • Neue Begutachtungssysteme für die Feststellung von Pflegebedürftigkeit
  • Änderungen in der Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs
  • Sachleistungen, Pflegegelder, Leistungsbeträge

Die festgelegten Punkte der neuen Reform können dann je nach Notwendigkeit variieren. 

Welche Neuerungen bringt die Pflegereform 2021?

Die Neuerungen der Pflegereform legen den Fokus auf die Pflegekräfte. Der Beruf soll besser bezahlt werden und so attraktiver auf dem Arbeitsmarkt werden. Damit sollen Pflegekräfte durch zusätzliches Personal entlastet werden. Ab dem 01. September müssen Pflegeeinrichtungen ihr Personal nach Tarif bezahlen. Tun sie dies nicht, dürfen sie nicht mehr mit der Pflegeversicherung abrechnen. Zudem bekommt das Pflegepersonal mehr Verantwortung. Sie sollen künftig eigenständige Entscheidungen in der häuslichen Pflege treffen sowie Hilfsmittel verordnen können. Zudem soll Kurzzeitpflege nun auch in Krankenhäusern möglich sein. Dies kann die Belastung der Pflegekräfte in den Seniorenhäusern ebenfalls mindern. 

Für Pflegebedürftige mit vollstationärer Pflege ist eine finanzielle Entlastung vorgesehen. Diese bewirkt ab dem 1. Monat der Pflege eine Entlastung von 5% monatlich, die sich mit jedem Jahr steigert. So werden sie nach 24 Monaten schon mit fast 410,- € monatlich entlastet und tragen so weniger Kosten für ihre vollstationäre Pflege. 

Geplant war zudem eine Erhöhung des Pflegegeldes. Dieses war zuletzt 2015 erhöht worden. In der Pflegereform 2021 wurde die Erhöhung aber nicht durchgesetzt. Damit bleibt das Pflegegeld in der Höhe gleich. 

Arbeiten bei der AWO Pfalz

Die AWO Pfalz hat einen eigenen Tarifvertrag, der viele Leistungen für ihre Arbeitnehmer enthält wie zum Beispiel: automatische tarifliche Lohnerhöhung nach Betriebszugehörigkeit, Samstag-/Sonntag- und Nachtzuschläge, Jahressonderzahlungen, Vermögenswirksame Leistungen oder Auszahlung von Mehrarbeit oder Freizeitausgleich. Wenn Sie mehr über die Arbeit bei der AWO Pfalz erfahren möchten, informieren Sie sich gerne auf unserer Stellenbörse oder wenden Sie sich bitte an den in der Stellenausschreibung genannten Ansprechpartner inklusive Telefonnummer.

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