Durch ein neues Begutachtungsassessment ist ein Grundstein für einen pflegewissenschaftlich gestützten Begutachtungsgrundsatz geschaffen worden. Dieser ist mit dem 01.01.2017 in Kraft getreten und aktualisiert das Verständnis von Pflege.
Worum geht es?
Im neuen Begutachtungsassessment geht es darum, den Pflegebedürftigen in seiner Lebenswelt zu verstehen. Deshalb soll er anhand seiner individuellen Fähigkeiten und Einschränkungen verstanden und dadurch Rücksicht auf seine persönliche Situation genommen werden. Um diese Fähigkeiten zu erfassen, wurden aus den vorherigen drei Pflegestufen seit 01.01.2017 fünf neue Pflegegrade.
Wer ist betroffen?
Das Begutachtungsassessment betrifft vor allem Pflegebedürftige, Gutachter, Pflegekräfte und Angehörige der Pflegebedürftigen.
Was verändert sich?
Durch die neue Aufteilung in Pflegegrade profitieren die meisten Pflegebedürftigen in Hinsicht auf die bezogenen Leistungen. Wenn Sie sich dafür interessieren, wie die Umrechnung von Pflegestufen zu Pflegegraden funktioniert, bieten wir dazu Hilfe mit unserem Pflegegradrechner.
Im Weiteren verbessert sich beispielsweise durch die neue Pflegedokumentation die stationäre Pflegequalität für Betroffene, da durch eine umfassendere Sammlung von Daten mehr auf die Bedürfnisse der Menschen eingegangen werden kann.
Weitere Informationen & Ratgeber
Falls Sie auf der Suche nach weiteren Informationen rund um das Thema Pflege sind, bietet die AWO Pfalz einen Pflegeratgeber an. Dieser orientiert sich nach den seit 01.01.2017 etablierten Standards des neuen Begutachtungsassessments. Sie haben noch Fragen zum Thema „Neues Begutachtungsassessment“? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf – unter der kostenlosen Rufnummer 0 63 21/39 23 – 0 oder per Email an info@awo-pfalz.de.