Das Pflegezeitgesetz erlaubt es seit 2015 Berufstätigen unter bestimmten Bedingungen nahe Angehörige häuslich zu pflegen und sich in dieser Zeit teilweise oder ganz vom Beruf freistellen zu lassen. Diese Pflegezeit kann auch kurzfristig bis zu 10 Tagen genommen werden.

Möglichkeiten zur Freistellung im Pflegefall

Es gibt dabei zwei mögliche Wege:

  1. Bis zu 10 Tage Arbeitsverhinderung
    Falls es kurzfristig einen akuten Pflegefall eines nahen Angehörigen gibt besteht durch das neue Pflegezeitgesetz die Chance sich maximal 10 Tage vom Beruf freistellen zu lassen. Der Arbeitgeber muss telefonisch oder per E-Mail informiert werden und den Empfang bestätigen. Er darf in diesem Falle einen Nachweis über die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen von dessen Hausarzt verlangen. Während dieser Arbeitsfreistellung erhalten Beschäftigte als Lohnersatz das Pflegeunterstützungsgeld von bis zu 90% des Netto-Monatslohns.
  2. Die Pflegezeit
    Die zweite Möglichkeit ist eine maximal sechsmonatige teilweise oder vollständige Freistellung von der Arbeit. In diesem Fall muss das Unternehmen mindestens 15 Mitarbeiter besitzen und die Pflegezeit muss spätestens zehn Tage vor dem Beginn dem Arbeitgeber angekündigt werden. In den folgenden Links finden Sie genauere Informationen zur Familienpflegezeit, zum Pflegeunterstützungsgeld und Allgemeine Informationen für pflegende Angehörige.

Weitere Informationen & Ratgeber

Wenn Sie auf der Suche nach Informationen zur Pflege sind, bietet die AWO-Pfalz einen Online-Pflegeratgeber an. Zu Fragen rund um das neue Pflegezeitgesetz steht Ihnen die AWO Pfalz als Ansprechpartner zur Verfügung. Wir helfen Ihnen gerne weiter! Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf – unter der kostenlosen Rufnummer 0 63 21/39 23 – 0 oder per Email an info@awo-pfalz.de.  

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