Die Pflege eines Angehörigen kann überraschend und kurzfristig eintreten. Angehörige werden dann häufig mit einer Vielzahl an Fragen und Entscheidungen in dieser neuen Situation konfrontiert. Ein Pflegeurlaub (oder korrekter eine Pflegefreistellung, denn es handelt sich nicht um z.B. einen Erholungsurlaub) ist eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung zur Pflege. Sofern nahe Angehörige überraschend pflegebedürftig werden, können Arbeitnehmer für bis zu zehn Tage von ihrer Arbeit fernbleiben. Ziel ist entweder in dieser Zeit die Pflege zu übernehmen oder die Pflege sowie deren Rahmenbedingungen zu organisieren. Der Pflegeurlaub ist unbezahlt, jedoch kann Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung beansprucht werden.
Voraussetzungen für den Pflegeurlaub
Es gibt grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Pflegeurlaub, welcher jedoch an folgende Voraussetzungen gebunden ist:
- der Pflegebedürftige ist ein naher Angehöriger, wie z.B. Großeltern, Eltern, Schwiegereltern oder u.a. Geschwister und
- es herrscht eine Akutsituation. Beispiele hierfür sind unerwartetes Eintreten der Pflegesituation, keine verfügbare Pflegeperson oder kein vorhandener Heimplatz.
Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld
Sofern Sie von dem unbezahlten Pflegeurlaub im Rahmen der Vorgaben gebraucht machen, haben Sie Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld. Entsprechend §44a Abs. 3 SGB XI ist es möglich für insgesamt bis zu zehn Arbeitstage Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen zu beziehen, welches (brutto) sich nach dem während des Pflegeurlaubs ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts richtet und 90% (in Einzelfällen auch 100%) betragen kann. Jedoch darf das kalendertägliche Pflegeunterstützungsgeld dabei 70% der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung nicht übersteigen.
Bei Fragen zum Pflegeurlaub: AWO Pfalz
Die AWO Pfalz bietet Ihnen selbst in einem frühen Stadium der Pflegebedürftigkeit eine kompetente Beratung. In unseren Seniorenhäusern bieten wir Hilfe für Pflegedürftige auf höchsten medizinischen und zwischenmenschlichen Niveau an. Haben Sie noch Fragen zum Pflegeurlaub, dem Pflegeunterstützungsgeld oder interessieren Sie sich für unsere ambulanten oder stationären Pflegeangebote, dann wählen Sie die 0 63 21/39 23 – 0 oder schreiben Sie an info@awo-pfalz.de.