Der Wechsel zu einer stationären Pflegeeinrichtung ist für die Betroffenen oft nicht leicht und bringt eine große Veränderung. Wenn es aber um die Pflege der Angehörigen oder um die eigene Pflege im Alter geht, soll natürlich stets die bestmögliche Pflege möglich sein. Diese kann z.B. in Pflegeheimen gewährleistet werden, bei diesen allerdings die Unterbringung mit monatlichen Kosten verbunden ist. Wenn es den Betroffenen und ihren Angehörigen jedoch nicht möglich ist, die Kosten einer Unterbringung im Pflegeheim zu tragen und es auch mit Hilfe der Pflegeversicherung zu hohen finanziellen Belastungen kommt, kann die Sozialhilfe bei Pflegeheim-Unterbringungen unterstützen.

Wann beteiligt sich die Sozialhilfe an den Kosten der Pflegeheim Unterbringung?

Die Pflegeversicherung zahlt immer nur einen festen Betrag an Pflegeleistungen aus. Wenn dieser Betrag nicht reicht, kann ein Antrag auf darüberhinausgehenden Bedarf an Pflegeleistungen gestellt werden. Bei der Berechnung der finanziellen Bedürftigkeit wird dabei das Einkommen und das Vermögen der pflegebedürftigen Person und ihrer Ehegatten oder Lebenspartner betrachtet. Anspruch auf die Unterstützung der Sozialhilfe bei Pflegeheim Unterbringungen haben Personen, die einen Pflegebedarf haben, welcher seit mehr als 6 Monaten besteht und nicht vollständig durch die Leistungen der Sozialversicherungen finanziert werden kann.

Unterbringung bei der AWO Pfalz

Wenn Sie auf der Suche nach einem Seniorenhaus sind, sind Sie bei der AWO Pfalz an der richtigen Adresse. Hier wird für Betroffene auf höchstem medizinischem und zwischenmenschlichem Niveau gesorgt. Auf unsere geprüfte Qualität können Sie sich verlassen. Haben Sie Fragen zur „Sozialhilfe Pflegeheim“ oder wollen Sie sich davon überzeugen, dass Sie Betroffene in gute Hände geben, dann wählen Sie die 0 63 21/39 23 – 0 oder schreiben Sie an info@awo-pfalz.de.

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