Verhinderungspflegegeld: Unterstützung für pflegende Angehörige

Mit dem Verhinderungspflegegeld können Sie eine Ersatz-Pflegekraft bezahlen, wenn Sie die Pflege Ihres Angehörigen kurzzeitig nicht übernehmen können. Das ist oft stundenweise der Fall, wenn Sie kurz einen Einkauf tätigen oder selbst einmal zum Arzt müssen. Aber auch, wenn Sie einige Tage Urlaub nehmen, um dann wieder mit neuer Energie für Ihren Angehörigen zu sorgen, können Sie die Verhinderungspflege nutzen.

Wie hoch ist das Verhinderungspflegegeld?

Das Verhinderungspflegegeld wird von der Pflegekasse für einen Zeitraum von maximal 56 Tagen pro Kalenderjahr in Höhe von bis zu 1.612 € ausgezahlt. Allerdings können Sie bis zu 50% der Leistung aus der verwandten Kurzzeitpflege zusätzlich erhalten, wenn Sie diesen Betrag nicht bereits erschöpft haben. Maximal beträgt das Verhinderungspflegegeld damit 2.418 € pro Jahr. Zusätzlich erhalten Sie während der Verhinderungspflege weiterhin 50% des üblichen Pflegegeldes.

Was sind die Voraussetzungen für das Verhinderungspflegegeld?

Für die Verhinderungspflege gelten folgende Voraussetzungen:

  • Der Betroffene muss bereits mindestens sechs Monate von einer Privatperson (nahen Angehörigen) zuhause gepflegt worden sein
  • Es muss Pflegegrad 2-5 vorliegen
  • Die Ersatz-Pflegekraft darf nicht nahe mit dem Pflegebedürftigen verwandt/ verschwägert oder Mitbewohner in der selben häuslichen Gemeinschaft sein (Personen nach diesen Kriterien erhalten Leistungen nur eingeschränkt)
  • Es muss ein Leistungsnachweis an die Pflegekasse erfolgen


Bei der AWO Pfalz in guten Händen

Menschen, die sich selbst um pflegebedürftige Angehörige kümmern, verdienen allen Respekt und Unterstützung. Aber selbst mit Zusatzleistungen wie dem Verhinderungspflegegeld kann der Pflegebedarf die Möglichkeiten von Privatpersonen irgendwann übersteigen. In solchen Fällen bieten die Seniorenhäuser der AWO Pfalz Betroffenen ein neues Zuhause, in dem engagierte Pflegefachkräfte ihr Bestes geben, damit sich Ihre Angehörigen „wie daheim“ fühlen. Vereinbaren Sie jetzt einen Besichtigungstermin in einem Seniorenhaus Ihrer Wahl!

Bei weiteren Fragen zum Thema „Verhinderungspflegegeld“ oder den Angeboten der AWO Pfalz wählen Sie die Rufnummer 0 63 21/39 23 – 0 oder schreiben Sie uns eine Mail an info@awo-pfalz.de. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf!

Finden Sie jetzt Ihr AWO Seniorenhaus!