Es ist sicher unangenehm sich frühzeitig mit Pflegevorsorge auseinander setzen zu müssen. Stattdessen geschieht dies oftmals erst dann, wenn die eigene Pflegebedürftigkeit zunimmt oder ein Pflegefall im nahen Umfeld eintritt.  Dieses Verhalten ist absolut nachvollziehbar und verständlich. Gleichzeitig ist es wichtig, die finanziellen Rahmenkriterien rechtzeitig zu regeln, um bei plötzlich auftretender Pflegebedürftigkeit vorgesorgt zu haben. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten der finanziellen Pflegevorsorge vorstellen.

Finanzielle Pflegevorsorge im Detail

Pflegetagesgeld

Im Falle einer Pflegetagesgeldversicherung wird ein monatlicher Zuschuss je nach Pflegegrad ausbezahlt, welcher sowohl für die Pflege durch Angehörige als auch für die professionelle Betreuung durch ambulante Pflegedienste in Anspruch genommen werden kann. Da die Höhe der monatlichen Beiträge von dem Gesundheitszustand, Alter und Tarif des Versicherungsnehmers abhängig ist, empfiehlt es sich die Pflegetagesgeldversicherung als Pflegevorsorge so früh wie möglich und spätestens bis zum 55. Lebensjahr abzuschließen.   

Pflegerentenversicherung

Eine Pflegerentenversicherung ist eine private Pflegezusatzversicherung und kombiniert Sparvertrag und Versicherung für die eigene Pflegevorsorge. Im späteren Pflegefall erhält der Versicherungsnehmer eine Pflegerente, welche von dem jeweiligen Pflegegrad abhängig ist und als monatlicher Betrag oder Einmalzahlung ausbezahlt wird. Voraussetzung für den Abschluss einer Pflegerentenversicherung ist eine Gesundheitsprüfung des Versicherungsnehmers.

Pflegekostenversicherung

Das Besondere der Pflegekostenversicherung ist die direkte Koppelung an Kosten, welche tatsächlich angefallen und nachgewiesen werden können. (z.B. Kosten durch ambulante Pflegedienste). Zwei Tarifvarianten sind möglich: Es wird eine Höchstsumme für die anfallenden Pflegekosten pro Jahr oder eine prozentuale Aufstockung der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung vereinbart. Mit beiden Varianten ist eine Pflegevorsorge garantiert. 

Pflege-Bahr-Versicherung

Seit 2013 wird eine staatlich geförderte Möglichkeit der Pflegezusatzversicherung in Form der Pflege-Bahr-Versicherung angeboten. Somit werden Personen, die eigenverantwortlich für eine spätere Pflegebedürftigkeit finanziell vorsorgen, durch den Staat unterstützt. Dieser staatliche Zuschuss beläuft sich monatlich auf 5 Euro bzw. jährlich auf 60 Euro – unabhängig von dem Einkommen oder der Pflegeversicherung (privat / gesetzlich) des Versicherungsnehmers. Vor Abschluss einer Pflege-Bahr-Versicherung sollten jedoch die wichtigsten Besonderheiten beachtet werden: 

  • Der Versicherungsnehmer muss einen monatlichen Mindestbeitrag von 10 Euro (exklusive 5 Euro Förderzuschuss) bzw. 120 Euro vereinbart haben. 
  • Die Leistungen werden erst nach einer sogenannten „Wartezeit“ (Zeit bis zum Beginn der Leistungspflicht der Versicherung) von bis zu fünf Jahren gewährt. Ein Ausnahmefall stellt eine durch einen Unfall verursachte Pflegebedürftigkeit dar. 

Finanzielle Pflegevorsorge im Überblick

Die Vor- und Nachteile der verschiedenen Optionen einer Pflegevorsorge lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

Pflegetagesgeld

Pflege-Bahr-Versicherung

Pflegekostenversicherung

Pflegerentenversicherung

Vorteile

  • Auch geeignet bei Pflege durch Angehörige
  • kein Nachweis der tatsächlichen Kosten notwendig
  • Keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse aufgrund des Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers
  • Sinnvolle Alternative, falls eine herkömmliche Pflegetagesgeld- versicherung aufgrund des Gesundheitszustandes nicht mehr möglich ist
  • Leistungen direkt von Pflegekosten abhängig
  • Flexibles Festlegen der Beiträge möglich
  • Volle Übernahme der realen Pflegekosten möglich
  • Flexible Verwendung der monatlichen Pflegerente
  • Stabile Beitragshöhe während der Vertragslaufzeit
  • Aussetzung von Zahlungen möglich
  • Keine Beitragszahlungen bei einer Pflegebedürftigkeit

Nachteile

  • Beiträge können sich erhöhen
  • Gesundheitsprüfung vor Abschluss notwendig
  • Beitragszahlungen dürfen nicht unterbrochen werden, sonst ist der gesamte eingezahlte Betrag verloren
  • Wartezeit bis zur Zahlung: bis zu 5 Jahre
  • Keine 100% Kostenabdeckung möglich
  • Nicht geeignet bei Pflege durch Angehörige
  • Direkte Pflegekosten-Zuordnung durch Rechnungen
  • Prämien-Zahlung meist auch bei Pflegebedürftigkeit
  • Abhängigkeit von positiver Entwicklung der Kapitalanlagen
  • Teurer als Pflegetagesgeld- versicherungen

Weitere Fragen zur Pflegevorsorge?

Ein Pflegefall tritt leider immer zu früh und plötzlich auf. Darum ist es wichtig, sich frühzeitig um eine Pflegevorsorge zu kümmern. Die AWO Pfalz bietet Ihnen jedoch selbst in einem frühen Stadium der Pflegebedürftigkeit eine kompetente Beratung. In unseren Seniorenhäusern bieten wir Hilfe für Pflegedürftige auf höchstem medizinischen und zwischenmenschlichen Niveau an. Haben Sie noch Fragen zu Pflegevorsorge oder interessieren Sie sich für unsere ambulanten oder stationären Pflegeangebote, dann wählen Sie die 0 63 21/39 23 – 0 oder schreiben Sie an info@awo-pfalz.de.
 

Finden Sie jetzt Ihr AWO Seniorenhaus!