Viele Pflegebedürftige werden von nahen Angehörigen zu Hause gepflegt. Da das viel Zeit und Kraft kostet, steht Betroffenen ein einheitlicher Entlastungsbetrag zur Pflege von Angehörigen zu, welcher monatlich von der Pflegeversicherung bezuschusst wird. Der Anspruch auf den Entlastungsbetrag soll dazu beitragen das pflegebedürftige ihren Alltag selbstständiger gestalten können.

Die Voraussetzungen und Höhe des Entlastungsbetrag zur Pflege

Der Pflegebedürftige trägt die Kosten für die Entlastungsleistung zunächst selbst und reicht im Nachhinein die entsprechende Rechnung bei der Pflegekasse ein. Der Entlastungsbetrag ist unabhängig vom Pflegegrad für jeden Pflegebedürftigen gleich hoch, dieser beträgt 125 € pro Monat, das macht 1500 € im Jahr. Benötigen Sie nicht den monatlichen Anspruch wird der jeweilige verbliebene Betrag auf den laufenden Kalendermonat übertragen.

Als Voraussetzung um Anspruch auf den Entlastungsbetrag zur Pflege zu bekommen, gelten folgende Kriterien:

  • Es liegt ein anerkannter Pflegegrad vor.
  • Der Betroffene wird zu Hause gepflegt.
  • Das Entlastungsgeld wird entweder zur Entlastung des Angehörigen oder zur Förderung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen genutzt,

Für was kann ich den Entlastungsbetrag zur Pflege verwenden?

Der Entlastungsbetrag zur Pflege des Versicherten dient der Erstattung von Aufwendungen des Pflegebedürftigen, dazugehören:

  • Leistungen der Tagespflege oder Nachtpflege
  • Leistungen der Kurzzeitpflege
  • Leistungen der zugelassenen Pflegedienste
  • Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag (Betreuungsangebote, Angebote zur Entlastung im Alltag)

Entlastungsbetrag: Pflege-Unterstützung durch AWO Pfalz

Wenn Sie weitere Informationen dazu suchen, welche staatlichen Ansprüche Sie im Falle einer Pflegebedürftigkeit haben, bietet die AWO Pfalz einen Pflegeratgeber an, in welchem Sie alle aktuellen Leistungen einsehen können. Die AWO Pfalz sorgt mit seine MitarbeiterInnen für das Wohlergehen der Bewohner in den insgesamt 7 Seniorenhäusern. Das ausgebildete Personal kümmert sich tagtäglich um die Pflegebedürftigen. Wenn Sie mehr über die Seniorenhäuser der AWO Pfalz erfahren möchten oder Fragen zum „Entlastungsbetrag zur Pflege-Unterstützung“ haben, wählen Sie die 0 63 21/39 23 – 0 oder schreiben Sie an info@awo-pfalz.de. Das Team der AWO Pfalz freut sich, von Ihnen zu hören. 

Finden Sie jetzt Ihr AWO Seniorenhaus!