Der Pflegegrad 4 bezeichnet die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten. Meist bedeutet das eine Betreuung rund um die Uhr. Wir helfen Ihnen, die Leistungen der Pflegekassen zu finden, die betroffenen Personen eine optimale Betreuung ermöglicht und auch pflegende Angehörige unterstützt und entlastet.

Die wichtigsten Leistungen im Pflegegrad 4:

Je nachdem, wie und wo die Betreuung stattfinden soll, haben Sie im Pflegegrad 4 folgende Optionen:

Höhe der Leistung pro MonatVoraussetzungen und Besonderheiten
Pflegegeld728 EuroBetroffene müssen privat zuhause gepflegt werden (Angehörige & Ehrenamt)
Pflegesachleistung1.612 EuroBetroffene müssen gewerblich zuhause gepflegt werden (Pflegedienst); der Betrag kann anteilig auch für Angebote zur Alltagsunterstützung verwendet werden (bis zu 40%)
Teilstationäre Pflege1.612  EuroBetroffene müssen zuhause gepflegt werden(privat oder gewerblich); kann mit Pflegegeld/Pflegesachleistung ohne Abzüge kombiniert werden
Vollstationäre Pflege1.775 EuroBetroffene müssen dauerhaft in einem Seniorenheim gepflegt werden

Bitte beachten Sie, dass nur das Pflegegeld direkt ausbezahlt wird, und bis auf die in der Tabelle markierten Sonderfälle Leistungen nicht frei kombiniert werden können.

Pflegegrad 4: Situationsabhängige Nebenleistungen

Folgende Leistungen, die vor allem für zuhause gepflegte Angehörige gedacht sind, können Sie gegebenenfalls zusätzlich wahrnehmen:

  • Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige
  • Bedingte Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel
  • Kostenübernahme für Verbesserungen des Wohnumfelds bis 4.000 Euro einmalig
  • Entlastungsbetrag für Zusatzkosten durch die häusliche Pflege bis 125 Euro monatlich
  • Verhinderungspflege (pro Jahr bis zu sechs Wochen und 1.612 Euro)
  • Kurzzeitpflege (pro Jahr bis zu acht Wochen und 1.612 Euro)

Genaueres erfahren Sie im Text zum Pflegegrad 2 oder in den oben verlinkten Beiträgen.

Pflegegrad 4: Ist eine Pflege zuhause die beste Lösung?

Im Pflegegrad 4 ist die Anforderung an das Pflegefachpersonal bzw. die pflegenden Angehörigen sehr hoch. Natürlich ist es für den Betroffenen aus sozialer Sicht am besten, im Kreis der Familie zu bleiben. Aber aus pflegerischer Sicht ist es ebenso wichtig, möglichst nahe an Pflegefachkräften zu leben, die bei Problemen sofort zur Stelle sind. Letztlich sollten Angehörige in Absprache mit einer Beratungsstelle, dem Pflegedienst, und möglichst auch dem Betroffenen selbst entscheiden, welches Vorgehen am besten ist. Sollte die Wahl auf eine stationäre Betreuung fallen, so laden die Seniorenhäuser der AWO Pfalz Sie herzlich zu einer Besichtigung ein, damit Sie sich selbst von unserer erstklassigen Pflege- und Lebensqualität überzeugen können.

Bei Fragen zum Pflegegrad 4 oder den Angeboten der AWO Pfalz erreichen Sie uns unter Rufnummer 0 63 21/39 23 – 0 oder per Mail an info@awo-pfalz.de. Wir nehmen uns gerne für Sie Zeit – jetzt in Kontakt treten!

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