Den Alltag allein zu meistern oder sich zusätzlich um einen pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern, kann anstrengend sein. Doch der Umzug in ein Pflegeheim ist für viele Betroffene ein großer Schritt, da sie befürchten ihre Selbstständigkeit zu verlieren. Deshalb wünschen sich viele Pflegebedürftige weiterhin zu Hause oder bei Verwandten zu leben, um dort gepflegt zu werden. Um Ihnen in Ihrem Alltagsleben zu helfen oder Sie bei der Pflege eines Angehörigen zu entlasten, gibt es die Möglichkeit Unterstützung durch eine teilstationäre Pflege zu erhalten.

Was ist teilstationäre Pflege?

Teilstationäre Pflege bedeutet, dass ein Teil der Pflege zu Hause, der andere Teil in einer stationären Pflegeeinrichtung oder in einer Tagesstätte erbracht wird. Eine teilstationäre Pflege kann entweder für eine Tages- oder eine Nachtpflege beantragt werden. 

Der Unterschied zwischen Tagespflege und Nachtpflege

Teilstationäre Tagespflege

Die teilstationäre Tagespflege eignet sich für Betreuungsbedürftige, die Zuhause wohnen möchten, bei denen aber eine kontinuierliche Betreuung notwendig ist. Um Familienangehörige hierbei zu entlasten, kann eine teilstationäre Tagespflege beantragt werden. In der Tagespflegeeinrichtung kümmern sich ausgebildete Alltagsbegleiter um die Betreuungsbedürftigen. In der Tagespflegeeinrichtung finden diverse Aktivitäten und Angebote der Einrichtung statt. Behandlungspflegerische Leistungen übernehmen Pflegefachkräfte des entsprechenden Wohnbereichs. Die Betreuungsbedürftigen sind tagsüber in der Tagespflegeeinrichtung und abends bzw. nachts wieder in ihrer bekannten, häuslichen Umgebung.

Teilstationäre Nachtpflege

Die teilstationäre Nachtpflege wird für Pflegebedürftige angeboten, die zu Hause leben und pflegerische Leistungen wie Grundpflege und Krankenpflege auch in der Nacht benötigen. Für die Versorgung gibt es für den Pflegebedürftigen die Möglichkeit während der Nacht teilstationär in einem Pflegeheim umsorgt zu werden oder einen Pfleger zur Verfügung gestellt zu bekommen, der sich während der Nacht in der Wohnung des Pflegebedürftigen aufhält und bei Bedarf die medizinische Versorgung, Begleitung zur Toilette sowie weitere pflegerische Maßnahmen übernimmt. Die teilstationäre Nachtpflege entlastet Familienmitglieder und stellt die Versorgung während der Nacht sicher.

Wer hat Anspruch auf eine teilstationäre Pflege und mit welchen Kosten ist zu rechnen? 

Einen Anspruch auf teilstationäre Leistungen haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. Bei der Pflegekasse kann ein Zuschuss zur Tagespflege beantragt werden (Pflegegrad 1: bis zu 125 €, Pflegegrad 2: bis zu 689 €, Pflegegrad 3: bis zu 1.298 €, Pflegegrad 4: bis zu 1.612 €, Pflegegrad 5: bis zu 1.995 € monatlich). Daneben gewährt die Kasse weiterhin häusliches Pflegegeld oder Sachleistungen in vollem Umfang. Ebenso können die Betreuungs- und Entlastungsleistungen (125 € monatlich) zur Mitfinanzierung der Tagespflege verwendet werden. Mehr Informationen zum Zuschuss zur Tagespflege erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.

Wo kann eine Tages- und Nachtpflege stattfinden?

Viele Pflegeheime bieten mittlerweile eine Tages- und Nachtpflege an. Die Tagespflege findet im Seniorenhaus oder Pflegeheim statt. Eine Nachtpflege kann entweder während der Nacht teilstationär in einem Pflegeheim stattfinden oder ein Pfleger hält sich während der Nacht in der Wohnung des Pflegebedürftigen auf und unterstützt diesen bei Bedarf bei der medizinischen Versorgung, Begleitung zur Toilette sowie bei weiteren pflegerischen Maßnahmen. Wenn auf lange Sicht eine teilstationäre Pflege nicht mehr ausreichend ist, gibt es die Möglichkeit eine stationäre Kurzzeitpflege oder eine längerfristige Pflege zu beantragen. 

Bei weiteren Fragen zum Thema „Teilstationäre Pflege“

Möchten Sie mehr Informationen erhalten, wählen Sie die Rufnummer 0 63 21/39 23 – 0 oder schreiben Sie uns eine Mail an info@awo-pfalz.de. Zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten, wenn Sie bei einem Pflegethema Hilfe benötigen oder unsere Seniorenhäuser persönlich begutachten wollen!
 

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