Der Entlastungsbeitrag ist ein Unterstützungsangebot, das sich an Pflegebedürftige richtet. Kosten bei einer ambulanten oder teilstationären Pflege, die das Pflegegeld nicht ausgleichen kann, können durch diesen Beitrag gedeckt werden. Dabei handelt es nicht um spezielle Zuschüsse, sondern eher um eine allgemeine staatliche Unterstützung.

Angebote des Entlastungsbeitrags

Durch den Entlastungsbeitrag  sollen unterschiedlichste  Angebote genutzt werden können,wie beispielsweise:

  • Leistungen der Tages- oder Nachtpflege
  • Leistungen der Kurzzeitpflege (etwa für Kost & Logis)
  • Verhinderungspflege
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen bei ambulant versorgten Pflegebedürftigen (Reinigung, Verpflegung, Einkäufe, Fahrdienste, Botengänge)
  • Inanspruchnahme von Alltagsbegleitern (z.B. Begleitung bei Arztbesuchen, gemeinsamer Besuch auf dem Friedhof)
  • Inanspruchnahme von Pflegebegleitern (sie unterstützen pflegende Angehörige bei der Betreuung)

Entlastungbeitrag – Wer hat Anspruch darauf?

Die Kosten des Entlastungsbeitrags müssen als Leistungen in Form von Rechnungen und Quittungen von den Leistungserbringern abgerechnet werden und bei der Pflegekasse eingereicht werden. Es wird empfohlen Kopien der Belege anzufertigen, aufzubewahren und die Angaben in einen eigenen Pflegebudgetrechner einzutragen.

Voraussetzung ist außerdem, dass der Anbieter (in der Regel der Pflegedienst) nach Landesrecht anerkannt ist. Es wird empfohlen sich bei der zuständigen Pflegekasse darüber zu informieren, welche rechtlich zulässigen Anbieter von zusätzlichen Entlastungsleistungen es in Ihrer Nähe gibt.

Weitere Informationen

Wenn Sie weitere Informationen dazu suchen, welche staatlichen Ansprüche Sie im Falle einer Pflegebedürftigkeit haben, bietet die AWO Pfalz einen Pflegeratgeber an, in welchem Sie alle aktuellen Leistungen einsehen können.

Sie haben noch weitere  Fragen zum Thema „Entlastungsleistungen“? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf – unter der kostenlosen Rufnummer 0 63 21/39 23 – 0 oder per Email an info@awo-pfalz.de.

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