Wenn Sie zuhause von Angehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen gepflegt werden, haben Sie bei Ihrer Pflegekasse Anspruch auf Pflegegeld. Erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen und häufig gestellten Fragen zur Pflegegeldbeantragung

Pflegegeldbeantragung: Voraussetzungen

Anspruch auf Pflegegeld haben Versicherte mit mind. Pflegegrad 2. Dabei beträgt die Höhe des Pflegegeldes pro Monat:

  • Pflegegrad 1 - kein Anspruch 
  • Pflegegrad 2 - 316 Euro 
  • Pflegegrad 3 - 545 Euro 
  • Pflegegrad 4 - 728 Euro 
  • Pflegegrad 5 - 901 Euro 

FAQ zur Pflegegeldbeantragung 

Wer muss den Antrag stellen?

  • Den Antrag stellt die Versicherte pflegebedürftige Person. Sollte dies nicht möglich sein, kann eine Person mit entsprechender Vollmacht den Antrag stellen.

Wann beantrage ich Pflegegeld?

  • Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden, denn das Pflegegeld wird rückwirkend bis zum Tag des Antrags bezahlt aber nicht bis zum Eintreten der Pflege Pflegebedürftigkeit.

Wo beantrage ich Pflegegeld?

  • Den Antrag stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse oder Krankenkasse.

Wie beantrage ich Pflegegeld?

  • Der Antrag wird formlos gestellt. Die Pflegekasse stellt Ihnen dann ein entsprechendes Formular zur Verfügung, damit der Antrag vollständig ist.

Anlass der Pflegegeldbeantragung

Je nach Antragsart – Erst-, Höherstufungs- oder Umstellungsantrag – möchten die Pflegekassen mehr über den Anlass erfahren:

  • Den Erstantrag stellen Sie, wenn Sie bisher keine Pflegeleistungen bezogen haben.
  • Den Höherstufungsantrag stellen Sie, wenn Sie bereits einen Pflegegrad vorweisen können und Leistungen beziehen, aber der Bedarf von Pflege und Betreuung zugenommen hat und Sie deshalb einen höheren Pflegegrad beantragen.
  • Den Umstellungsantrag stellen Sie, wenn Sie eine Änderung der Leistungsbezüge vorsehen. Dies kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn Sie statt Pflegegeld zukünftig Sachleistung beziehen wollen.

Was passiert nach dem Antrag abgeschickt wurde?

Nachdem Sie die Pflegegeldbeantragung abgesendet haben, erhalten Sie Post vom medizinischen Dienst. Bevor der Antrag genehmigt werden kann, erfolgt eine Begutachtung vor Ort, für welche der MDK Ihnen einen entsprechenden Termin mitteilt. Zur Termin-Vorbereitungen wird Ihnen zusätzlich eine Checkliste mit Fragen zu Verfügung gestellt, welche relevant für die Begutachtung sein werden.

Ihr Leben bei der AWO Pfalz

Ist eine häusliche Pflege von den Angehörigen nicht mehr möglich, bietet die  AWO Pfalz eine ambulante Betreuung an. Die AWO Pfalz sorgt mit seine MitarbeiterInnen für das Wohlergehen der Bewohner in den insgesamt 7 Seniorenhäusern Das ausgebildete Personal kümmert sich tagtäglich um die Pflegebedürftigen.Wenn Sie mehr über die Seniorenhäuser der AWO Pfalz erfahren möchten oder Fragen zum „Pflegegeldbeantragung“ haben, wählen Sie die 0 63 21/39 23 – 0 oder schreiben Sie an info@awo-pfalz.de.

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