Mit Hilfe einer Betreuungsverfügung können Sie Angaben darüber machen, wie Sie im Falle einer Handlungsunfähigkeit, etwa auf Grund von Demenz, gepflegt werden wollen. Auch Ihren Betreuer können Sie so bestimmen.

Inhalt der Betreuungsverfügung

Im Musterformular zur Betreuungsverfügung können Sie Angaben darüber machen, wen Sie gerne als Betreuer hätten und wen nicht. An sich können Sie eine Betreuungsverfügung aber auch in freier Form verfassen, Sie sollten aber auf möglichst genaue Angaben achten. In jedem Fall können Sie den Inhalt bzw. Ihre Wünsche selbst wählen, etwa was mit Ihrer Wohnung passieren soll, welche Behandlung Sie wünschen, usw.

Betreuungsverfügung vs. Vorsorgevollmacht

In der Betreuungsverfügung können Sie gegenüber der Vorsorgevollmacht frei beschreiben, welche Maßnahmen Sie wünschen und welche Maßnahmen Ihr Betreuer selbst wählen kann. Zusätzlich unterliegt Ihr Betreuer dabei der Kontrolle des Betreuungsgerichts. Ein weiterer Vorteil der Betreuungsverfügung ist, dass Sie diese auch dann noch verfassen können, wenn Sie rein rechtlich schon nicht mehr handlungsfähig sind.

Vorausplanung ist wichtig

Egal, ob Sie sich für eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung entscheiden: Sie sollten so früh wie möglich mit der Planung beginnen. Überlegen Sie sich, was mit Ihrem Vermögen geschehen soll, wer Sie am besten betreuen kann und wie Ihre Pflege gestaltet werden muss, um Sie bestmöglich zu unterstützen. Wenn Sie einmal nicht mehr in Ihrer eigenen Wohnung bleiben können, sollten Sie sich zudem über in Frage kommende Seniorenheime informieren.

Mit der AWO in die Zukunft

Eine Handlungsunfähigkeit impliziert zugleich auch eine Pflegebedürftigkeit. Besonders im Falle einer Demenzerkrankung sollten Sie über einen Einzug in ein Pflegeheim nachdenken, um eine optimale Betreuung zu gewährleisten. Die Seniorenheime der AWO Pfalz bieten eine spezielle Betreuung für Demenzkranke an, die Betroffenen ein möglichst eigenständiges Leben in vertrauter Umgebung ermöglicht. Informieren Sie jetzt sich über die verschiedenen Seniorenheime der AWO Pfalz und finden Sie Ihr neues Zuhause!


Bei weiteren Fragen zum Thema „Betreuungsverfügung“ oder den Angeboten der AWO Pfalz wählen Sie die Rufnummer 0 63 21/39 23 – 0 oder schreiben Sie uns eine Mail an info@awo-pfalz.de. Wir nehmen uns für Sie Zeit und helfen Ihnen kompetent weiter. Jetzt Kontakt aufnehmen!

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