Ihre Betriebliche Altersvorsorge

Sie leisten wertvolle Arbeit, jeden Tag. Wenn Sie einmal in den wohlverdienten Ruhestand gehen, möchten wir, dass Sie ohne Sorge in die Zukunft blicken. Deshalb bieten wir Ihnen eine attraktive betriebliche Altersvorsorge. Wir beraten Sie hierzu gerne persönlich.

  • Anspruch haben alle Beschäftigten in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis ab dem siebten Monat. Befristet Angestellte ab dem 13. Monat. Geringfügig Beschäftigte, wenn sie den vollen Beitrag in die Rentenkasse abführen.
  • Auf den umgewandelten Anteil fallen keine Beiträge für die Sozialversicherung oder Lohnsteuer an. Somit wird in die Altersvorsorge brutto mehr eingezahlt als es effektiv (netto) kostet.
  • Förderung bis zu 4 % des tariflich gezahlten monatlichen Tabellenentgeltes durch den Arbeitgeber.
  • Prüfung einer möglichen Übernahme einer bereits bestehenden Altersvorsorge.