Für die Betroffenen ist es oft schwierig, wenn Angehörige im Alter ein Teil ihrer Selbstständigkeit verlieren und somit auf Hilfe angewiesen sind. Für diesen Fall gibt es in Deutschland die Pflegeversicherung für alle gesetzlich und privat Versicherten. Hierbei wird Personen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit in der Regel der Pflegegrad 4 oder auch einen höher Pflegegrad attestiert, wodurch sie Anspruch auf Geld- und Sachleistungen erhalten. Erfahren Sie hier, wann Betroffenen mit Pflegegrad 4 Pflegegeld zusteht.
Die Voraussetzungen, um Pflegegrad 4 und Pflegegeld zu erhalten
Bei Pflegegrad 4 wird Pflegegeld unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt. Bei dem Betroffenen muss mindestens 6 Monate „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vorliegen. Die Gutachter vom sogenannten Medizinischen Dienst, berücksichtigen die noch vorhandene Selbstständigkeit. Um Pflegegrad vier und Pflegegeld aus der Pflegekasse zu erhalten, muss der Gutachter im Rahmen des aktuellen Begutachtungsverfahrens zwischen 70 und unter 90 Punkte ermitteln. Ein Hausbesuch ist jedoch nicht zwingend notwendig, die Begutachtung kann nach Aktenlage vorgenommen werden. Je unselbstständiger ein Antragsteller ist, desto mehr Punkte und umso höheren Pflegegrad erhält er.
Folgende Kriterien mit verschiedener prozentualer Gewichtung gehen in die Bewertung der Pflegebedürftigkeit mit ein:
- Mobilität (10 Prozent)
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15 Prozent)
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (15 Prozent)
- Selbstversorgung (40 Prozent)
- Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen (20 Prozent)
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15 Prozent)
Pflegegrad 4: Pflegegeld & weitere Leistungen
Betroffene Versicherte mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch z.B. Angehörige oder Freunde, ebenso auf Pflegesachleistungen bei professioneller Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst, sowie diverse Zuschüsse zur Tages-, Nacht- und Verhinderungspflege sowie zur vollstationären Pflege.
Höhe der Leistungen pro Monat
- Pflegegeld: 728 Euro
- Pflegesachleistung: 1.693 Euro
- Tages- und Nachtpflege: 1.612 Euro/Monat
- Kurzzeitpflege: 1.774 Euro/Jahr
- Verhinderungspflege: 1.612 Euro/Jahr
- Vollstationäre Pflege: 1.775 Euro
Pflegegrad 4 Pflegegeld: Hilfe von der AWO Pfalz
Sollte die Pflege der Angehörigen, Freunde oder Ehrenamtlichen zuhause trotz aller Bemühungen nicht mehr möglich sein, können Sie Ihren Angehörigen trotzdem ein schönes Zuhause bieten. Die AWO Pfalz sorgt mit seine MitarbeiterInnen für das Wohlergehen der Bewohner in den insgesamt 7 Seniorenhäusern. Wenn Sie mehr über die Seniorenhäuser der AWO Pfalz erfahren möchten oder Fragen zum „Pflegegrad 4 Pflegegeld” haben, wählen Sie die 0 63 21/39 23 – 0 oder schreiben Sie an info@awo-pfalz.de. Das Team der AWO Pfalz freut sich, von Ihnen zu hören.