Wie viel finanzielle Hilfe einem Pflegebedürftigen zusteht, wird über den Pflegegrad bestimmt, der dem Bedürftigen zugeteilt wird. Welche verschiedenen Pflegegrade es gibt, wer die Einstufung der Pflegegrade vornimmt und wie diese Einstufung beantragt wird, kann auf den ersten Blick ein wenig kompliziert wirken. Wir möchten Ihnen etwaige Fragen dazu gerne beantworten.

Der Unterschied zwischen Pflegestufe und Pflegegrad

Vielleicht sind Sie auch schon über den Begriff Pflegestufe gestolpert und haben sich gefragt, worin der Unterschied zu einem Pflegegrad besteht. Seit Anfang 2017 das zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten ist, wurde von Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt. Dabei hat sich nicht nur der Name geändert. Statt den ursprünglich drei Pflegestufen gibt es nun fünf Pflegegrade, die sich auch inhaltlich vom alten Modell unterscheiden. Durch die neue Pflegereform wird es bei der Einstufung in Pflegegrade für viele Patienten einfacher, als pflegebedürftig eingestuft zu werden und Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten. Finanzielle Leistungen, die Sie durch die Einstufung in Pflegegrade erhalten, fallen heute häufig höher aus als früher.

Wer nimmt die Einstufung in Pflegegrade vor?

Bevor eine Einstufung des Pflegegrades erfolgen kann, muss dafür ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Dieser Antrag muss vom Pflegebedürftigen selbst gestellt werden, beziehungsweise eine Unterschrift des Patienten oder des Bevollmächtigten tragen. Die Pflegekasse beauftragt nach Erhalt des Antrags den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), der die Pflegebedürftigkeit des Betroffenen persönlich prüft und ein Gutachten für die Pflegekasse schreibt. Die Pflegekasse teilt Ihnen im Anschluss die Einstufung in Pflegegrade mit. Gegen diese vorläufige Einstufung Ihrer Pflegegrade können Sie einen Widerspruch einlegen, wenn Sie glauben, dass der Pflegebedürftige einen höheren Pflegegrad bedarf. Ein Tipp: Um sich auf den Besuch des MDK bei Ihnen zu Hause vorzubereiten, kann es hilfreich sein, im Vorfeld ein Pflegetagebuch zu führen.

Was sind die Kriterien bei der Einstufung des Pflegegrades?

Die Einstufung in Pflegegrade wird nach sechs verschiedenen Bereichen, den Modulen, bestimmt. In diesen einzelnen Modulen vergeben die Gutachter Punkte. Je höher die Punktzahl insgesamt ist, desto höher der Pflegegrad. Hier ist die Checkliste der Bereiche, die bei dem Gutachten zur Einstufung der Pflegegrade einfließen:

  1. Mobilität - Kann der Patient selbstständig in der Wohnung gehen, die Treppen auf und absteigen, kann er sich selbst im Bett drehen, oder wird dafür Hilfe benötigt?
  2. Kognitive Fähigkeiten – Erkennt der Patient andere Menschen, wie Familie und Freude? Kann er Wünsche und Bedürfnisse adäquat mitteilen, und selbständig Entscheidungen treffen?
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen - Ist der Betroffene depressiv, ängstlich, unruhig oder lethargisch? Agiert er aggressiv sich selbst oder anderen gegenüber?
  4. Selbstversorgung - Kann der Patient alleinständig den Toilettengang ausführen, sich selbst waschen und anziehen? Kann er selbst kochen und ohne Hilfe anderer essen?
  5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen - Ist es dem Betroffenen möglich alleine zum Arzt zu gehen, und sich um seine medizinische Versorgung zu kümmern (selbstständig Medikamente einnehmen, Spritzen setzen, allein einen Verband wechseln, etc.)?
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte - Kann der Betroffene seinen Tagesablauf selbst planen, und sich sowohl mit sich selbst beschäftigen, als auch andere Menschen treffen und mit ihnen kommunizieren?

Den Pflegegrad beantragen 

Um einen Pflegegrad beantragen können, muss zunächst ein Antrag auf Pflegebedürftigkeit bei der Pflegekasse gestellt werden. Dieser Antrag muss vom Betroffenen selbst gestellt werden bzw. von ihm unterschrieben werden. Ist dies nicht möglich, erfolgt die Antragsstellung durch einen Bevollmächtigten oder einen gerichtlich gestellten Betreuer. Als Betreuer können selbstverständlich auch Familienmitglieder fungieren. Wenn Sie den Pflegegrad beantragen, beauftragt die Pflegeversicherung daraufhin einen Vertreter des MDKs (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) oder einen anderen unabhängigen Gutachter, damit dieser die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit prüft und den jeweiligen Grad der Pflegebedürftigkeit bestimmt.

Bei Fragen zu Pflegegraden, Leistungen und Angeboten: AWO Pfalz

Besonders bei einem hohen Pflegegrad kann der Pflegebedarf so groß sein, dass der Betroffene auf Hilfe von außen angewiesen ist. Die AWO Pfalz bietet in ihren Seniorenhäusern Hilfe für Pflegedürftige auf höchstem medizinischen und zwischenmenschlichen Niveau an. Haben Sie noch Fragen zue "Einstufung Pflegegrade" oder interessieren Sie sich für unsere ambulanten oder stationären Pflegeangebote, dann wählen Sie die 0 63 21/39 23 – 0 oder schreiben Sie an info@awo-pfalz.de.

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