Pflegegeld beantragen: So vermeiden Sie Stolpersteine

Wenn Sie oder ein Angehöriger nicht ohne Hilfe zurechtkommen, dann können Sie bei Ihrer Krankenkasse Pflegegeld beantragen. Dazu müssen Sie aber einerseits die Pflegebedürftigkeit nachweisen können, andererseits muss die Betreuung von einer Privatperson übernommen werden.

Pflegegrad beantragen

Bevor Sie Pflegegeld beantragen können, müssen Betroffene einem Pflegegrad (früher: einer Pflegestufe) zuzuordnen sein. Diese beschreibt den Aufwand, der für die tägliche Pflege benötigt wird, und legt die Höhe des bewilligten Geldes fest. Die Einteilung in einen Pflegegrad sollten Sie rechtzeitig beantragen, um auch schnellstmöglich Leistungen beziehen zu können. Haben Sie einen entsprechenden Antrag gestellt, wird dieser von Ihrer Krankenkasse bzw. deren medizinischen Dienst geprüft. Je nach Situation überprüft dann ein Mitarbeiter vor Ort Ihre Situation. Am besten dokumentieren Sie für diesen Termin schon im Voraus den nötigen Zeitaufwand (tägliche Pflegedauer, Arztaufenthalte, usw.) über einige Wochen hinweg. So lässt sich Ihre Situation besser einschätzen.
Auch sollte mit dem Pflegebedürftigen selbst gesprochen werden. Die Pflegebedürftigkeit ist älteren Menschen oftmals unangenehm, sodass sie diese ungern zugeben. Im Gespräch mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung sollte aber der gesamte Umfang des Pflegebedarfs genannt werden.

Pflegegeld beantragen und Geldleistungen beziehen

Liegt schließlich ein Pflegegrad vor, dann können Sie Pflegegeld beantragen - vorausgesetzt der Hilfsbedürftige wird von Privatpersonen, z.B. nahen Angehörigen oder Bekannten, zu Hause betreut. Pflegegeld erhalten Sie in folgender Höhe:

Monatliches Pflegegeld
Pflegegrad 1-
Pflegegrad 2316 €
Pflegegrad 3545 €
Pflegegrad 4 728 €
Pflegegrad 5901 €

Zusatz: Die angegebenen Leistungssätze sind gültig ab 2017. Diese Angaben sind ohne Gewähr.

Wird die Pflege hingegen von den professionellen Fachkräften einer Sozialstation übernommen oder findet die Betreuung voll/teilstationär in einem Altenheim statt, so ist von so genannten Sachleistungen die Rede, die (innerhalb des jeweiligen Pflegegrads) höher ausfallen als das Pflegegeld.

Die AWO Pfalz greift Ihnen unter die Arme

Ist das familiäre Umfeld trotz aller Bemühungen nicht mehr in der Lage, die Pflege selbst zu übernehmen, dann kann die Betreuung in die fähigen und fürsorglichen Hände von Pflegefachkräften gegeben werden. In den Altenheimen der AWO Pfalz kümmert sich unser gut geschultes Fachpersonal Tag und Nacht um pflegebedürftige Senioren und bietet so jedem Bewohner ein umsorgtes Zuhause im Alter.


Bei weiteren Fragen zum Thema „Pflegegeld beantragen“ oder den Angeboten der AWO Pfalz wählen Sie die Rufnummer 0 63 21/39 23 – 0 oder schreiben Sie uns eine Mail an info@awo-pfalz.de. Wir nehmen uns für Sie Zeit und helfen Ihnen kompetent weiter. Jetzt Kontakt aufnehmen!

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