Elternunterhalt: Was müssen Kinder zahlen?

Ein Einzug in ein Seniorenheim ist nie eine einfache Entscheidung. Aber auch, wenn ein Seniorenheim gefunden wird, in dem sich die Betroffenen wohlfühlen und einen neuen Lebensabschnitt beginnen können, so bleibt doch die Frage nach den Kosten. Denn unter Umständen müssen die Kinder Elternunterhalt bezahlen, um Restkosten zu decken.

Elternunterhalt: Welche Kosten fallen an?

Bei Seniorenheimen ist zwischen zwei Kosten zu unterscheiden: Einerseits die Pflegekosten, andererseits die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Letztere müssen vollständig selbst bezahlt werden, bei den Pflegekosten übernimmt die Pflegekasse einen Großteil der Kosten:

Pflegegrad 1Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Leistungen der Pflegekasse125 €770 €1.262 €1.775 €2.005 €
Durchschnittlicher Eigenanteil2.264 €1.940 €1.940 € 1.940 €1.940 €

Zusatz: Die angegebenen Leistungssätze sind gültig ab 2017. Diese Angaben sind ohne Gewähr.

Insgesamt ergibt sich der zu zahlende Elternunterhalt also aus den Unterkunfts- und Verpflegungskosten und dem Eigenanteil an den Pflegeaufwänden. Bisher stiegen die Pflegeheimkosten automatisch mit einer höheren Pflegestufe an. Seit 01.01.2017 wurde nun der sogenannte „einrichtungseinheitliche Eigenanteil“ (EEE) eingeführt, welcher einen gleichen Kosten-Eigenanteil für alle Bewohner eines bestimmten Altenheims festlegt – unabhängig von des jeweiligen Pflegegrads. Die genauen Kosten variieren dabei je nach Einrichtung und Bundesland.

Elternunterhalt: Zahlen Kinder automatisch?

 Kinder von Betroffenen sind nur unter bestimmten Umständen verpflichtet, Elternunterhalt zu bezahlen. Folgende Reihenfolge bei der Zahlungspflicht liegt vor:

 

  • Als Erste zahlungspflichtig: Private Pflegeversicherung:
    Haben Betroffene eine private Zusatzversicherung zur gesetzlichen Pflegeversicherung abgeschlossen, so übernimmt diese weitere (Teil)Kosten
  • Als Zweite zahlungspflichtig: Privatvermögen/Einkommen der Eltern:
    Das Vermögen der Betroffenen selbst, soweit vorhanden, kann zur Kostendeckung herangezogen werden
  • Als Dritte zahlungspflichtig: Privatvermögen/Einkommen der Kinder:
    Erst, wenn das Vermögen der Eltern erschöpft ist, werden Kinder unter Umständen* zahlungspflichtig
  • Zuletzt zahlungspflichtig: Sozialamt:
    Verbleibende Kosten werden vom Sozialamt gedeckt


*Auch wenn Kinder prinzipiell zahlungspflichtig sind, gelten doch einige Regelungen: So gibt es ein Schonvermögen, durch das Rücklagen fürs Alter oder unerwartete Ausgaben geschützt sind. Außerdem werden eigene Ausgaben berücksichtigt, sodass nur „überschüssiges“ Kapital zur Kostendeckung herangezogen wird.

Optimale Pflege auch ohne Elternunterhalt

Obwohl die Kosten für ein Seniorenheim hoch ausfallen können, ist zum Glück doch sichergestellt, dass Betroffene eine angemessene Pflege genießen können, ohne dass Angehörige in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Damit Sie bei Ihrer Suche, am besten zusammen mit Ihren Eltern, das beste Seniorenheim finden, möchten wir Ihnen die Seniorenhäuser der AWO Pfalz vorstellen. Die Arbeiterwohlfahrt legt seit jeher großen Wert auf eine soziale und individuelle Betreuung nah am Menschen, die sowohl körperliche als auch geistige Pflege mit einschließt. Gerne können Sie und Ihre Eltern auch unsere Einrichtungen besichtigen und sich selbst einen Eindruck verschaffen!

Wenn Sie noch Fragen zum Thema „Elternunterhalt“ oder den Leistungen der AWO Pfalz haben, wählen Sie die Rufnummer 0 63 21/39 23 – 0 oder schreiben Sie uns per Mail an info@awo-pfalz.de. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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