Im fortgeschrittenen Alter kann es für Menschen schwierig werden, da sie einen Teil ihrer Selbstständigkeit verlieren und auf Unterstützung angewiesen sind. Um in solchen Fällen Hilfe zu gewährleisten, gibt es in Deutschland die Pflegeversicherung, welche für alle gesetzlich und privat Versicherten zugänglich ist. Personen, denen eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit attestiert wird, erhalten Pflegegrad 3 und haben somit Anspruch auf Pflegegeld, sofern sie im eigenen Zuhause betreut werden möchten. Erfahren Sie hier mehr, über Pflegegrad 3 und Pflegegeld.

Voraussetzungen für Pflegegrad 3 und Pflegegeld

Für die Einstufung in den Pflegegrad 3 ist eine "schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit" eine Voraussetzung. Die Gutachter des Medizinischen Dienstes berücksichtigen bei ihrer Begutachtung die noch vorhandene Selbstständigkeit des Antragstellers und bewerten die Pflegebedürftigkeit anhand von unterschiedlichen Kriterien – von Mobilität über Selbstversorgung bis zur Gestaltung des Alltagslebens. Um Pflegegrad 3 und die entsprechenden Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss der Gutachter im Rahmen des aktuellen Begutachtungsverfahrens zwischen 47,5 und unter 70 Punkte ermitteln.  
Zudem muss die häusliche Pflege durch Angehörige oder andere ehrenamtliche Personen sichergestellt werden, um im Falle von Pflegegrad 3 Pflegegeld zu erhalten. Anschließend erhält die pflegebedürftige Person das Pflegegeld und gibt es in der Regel als Zeichen der Anerkennung an die sie betreuende Person weiter. 

Pflegegrad 3: Pflegegeld, Pflegesachleistung und mehr

Betroffene Versicherte mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch z.B. Angehörige oder Freunde, auf Pflegesachleistungen bei professioneller Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst oder diverse Zuschüsse bei teilstationären (z.B. Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit-, Verhinderungspflege) und vollstationären Pflege.

Höhe der Leistungen pro Monat

  • Pflegegeld: 545 Euro    
  • Pflegesachleistung: 1.363 Euro    
  • Teilstationäre Pflege: 1.298 Euro    
  • Vollstationäre Pflege: 1.262 Euro    

Pflegegrad 3 Pflegegeld: Hilfe von der AWO Pfalz

Sollte die Pflege der Angehörigen, Freunde oder Ehrenamtlichen zuhause trotz aller Bemühungen nicht mehr möglich sein, können Sie Ihren Angehörige trotzdem ein schönes Zuhause bieten. Die AWO Pfalz sorgt mit seine MitarbeiterInnen für das Wohlergehen der Bewohner in den insgesamt 7 Seniorenhäusern. Das ausgebildete Personal kümmert sich tagtäglich um die Pflegebedürftigen. Wenn Sie mehr über die Seniorenhäuser der AWO Pfalz erfahren möchten oder Fragen zum „Pflegegrad 3 Pflegegeld“ haben, wählen Sie die 0 63 21/39 23 – 0 oder schreiben Sie an info@awo-pfalz.de. Das Team der AWO Pfalz freut sich, von Ihnen zu hören. 

Finden Sie jetzt Ihr AWO Seniorenhaus!