Übernehmen Angehörige, Bekannte oder sonstige nicht ausgebildete Personen die Betreuung einer pflegebedürftigen Person, erhält der Betroffene Pflegegeld für die Pflege im eigenen Haushalt. Das Pflegegeld 2020 soll als Aufwandsentschädigung für die pflegende Person gelten. Die Höhe und der Anspruch auf das Pflegegeld 2020 hängt vom Pflegegrad ab.

Was verändert sich im Jahr 2020?

Auch im aktuellen Jahr passt sich das Pflegegeld den Pflegegraden an. Ab dem Pflegegrad 2 kann Pflegegeld 2020 beantragt werden.  Die Höhe im Jahr 2020 beträgt: 

Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 haben die Möglichkeit, den Entlastungsbetrag zu nutzen. Dieser steht auch Pflegebedürftigen der Pflegegrade 2 bis 5 zur Verfügung. Ein Entlastungsbetrag beträgt bis zu 125 Euro monatlich, zweckgebunden für Pflegemaßnahmen (Grundpflege, Ambulante Pflegedienste, vollstationäre Pflege oder zur Erstattung von Aufwänden im Zuge der Pflege (Fahrtkosten usw.)

Die AWO Pfalz unterstützt Sie bei der Pflege

Ist das familiäre Umfeld trotz aller Bemühungen nicht mehr in der Lage, die Pflege selbst zu übernehmen, dann kann die Betreuung in die fähigen und fürsorglichen Hände von Pflegefachkräften gegeben werden. In den Seniorenhäusern der AWO Pfalz kümmert sich unser gut geschultes Fachpersonal Tag und Nacht um pflegebedürftige Senioren und bietet so jedem Bewohner ein umsorgtes Zuhause im Alter.

Bei weiteren Fragen zum Thema „Pflegegeld 2020“ oder den Angeboten der AWO Pfalz wählen Sie die Rufnummer 0 63 21/39 23 – 0 oder schreiben Sie uns eine Mail an info@awo-pfalz.de. Wir nehmen uns für Sie Zeit und helfen Ihnen kompetent weiter. Jetzt Kontakt aufnehmen!

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