Sollten Sie einmal nicht mehr selbst in der Lage sein, Entscheidungen zu treffen, etwa bei einer schwereren Demenzerkrankung, so wird Ihnen ein gesetzlicher Betreuer zur Seite gestellt. Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie das verhindern und stattdessen einen selbst gewählten Betreuer einsetzen, um Ihre Interessen zu vertreten.

Vorsorgevollmacht vs. Patientenverfügung

Eine Vorsorgevollmacht unterscheidet sich gegenüber der Patientenverfügung dadurch, dass Sie lediglich eine Person bestimmen, die in Ihrem Namen und in Ihrem Sinne Entscheidungen trifft und durchsetzen kann. Eine Patientenverfügung hingegen bestimmt, welche Wünsche Sie haben, wenn ein bestimmter Fall eintritt. Die von Ihnen gewählte Person ist dann ermächtigt zu prüfen, ob die Patientenverfügung auf Ihre derzeitige Situation anwendbar ist und kann diese dann gegebenenfalls auch durchsetzen.

Inhalte der Vorsorgevollmacht

Im entsprechenden Formular der Vorsorgevollmacht können Sie auswählen, welche Rechte Ihr Betreuer haben wird. Die Oberpunkte betreffen dabei das Vermögen, die Wohnsituation und die Pflege. So kann ein Betreuer auch den Einzug in ein Seniorenheim anordnen. Den genauen Ablauf sollten Sie mit ihrer Vertrauensperson aber vorab klären, wenn Sie etwa bestimmte Wünsche haben. Dabei kann auch eine Betreuungsverfügung helfen.

Die Seniorenheime der AWO Pfalz

Auch wenn eine Pflegebedürftigkeit noch in weiter Ferne zu liegen scheint, sollten Sie sich doch Gedanken um Ihre Zukunft machen und eine Vorsorgevollmacht in die Wege leiten. So sind Sie auf der sicheren Seite und können Einfluss auf Ihr späteres Leben nehmen. Auch auf den Fall, dass eine Pflege für Sie oder Ihre Angehörigen im eigenen Zuhause nicht mehr möglich ist, sollten Sie sich vorbereiten, indem Sie frühzeitig in Frage kommende Seniorenheime überprüfen. Die Altenheime der AWO Pfalz bieten Ihnen nicht nur engagiertes Pflegefachpersonal, sondern auch eine spezielle Betreuung für Demenkranke an, die Ihre Eigenständigkeit möglichst lange erhält.


Bei weiteren Fragen zum Thema „Vorsorgevollmacht“ oder den Angeboten der AWO Pfalz wählen Sie die Rufnummer 0 63 21/39 23 – 0 oder schreiben Sie uns eine Mail an info@awo-pfalz.de. Wir nehmen uns für Sie Zeit und helfen Ihnen kompetent weiter. Jetzt Kontakt aufnehmen!

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