Jeder Mensch ist einzigartig, daher können auch im Pflegefall die Anforderungen an Betreuungsumfang und Wohnsituation stark variieren. Aus diesem Grund wurde in Deutschland ein Pflegesystem eingeführt, welches die Schwere der Beeinträchtigung in fünf Grade unterteilt. Diese Pflegegrade berücksichtigen psychische (z.B. Demenz) und physische (z.B. Gehbehinderungen) Faktoren bei der Einstufung. So sollen pflegebedürftige Personen die passenden Leistungen erhalten, welche sowohl die individuelle Selbstständigkeit stärken als auch die benötigten Betreuung gewährleisten. Um einen schnellen Überblick zu ermöglichen, finden Sie in der nachfolgenden Pflegegrade Tabelle alle Leistungen auf einem Blick.

Leistungen je Pflegegrad 

Die Leistungen unterscheiden sich neben den Pflegegrade darin, ob es sich um eine ambulante oder teilstationäre/stationäre Pflege handelt.

Die monatlichen Leistungen bei ambulanter Pflege sind:

 

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Geldleistung ambulant

0 €

316 €

545 €

728 €

901 €

Sachleistung ambulant

0 €

689 €

1298 €

1612 €

1995 €

 

Im Falle einer teilstationären oder stationären Pflege sind die monatlichen Leistungen wie folgt in der Pflegegrade Tabelle dargestellt:

 

Pflegegrad 1

Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

Leistungsbetrag teilstationär

0 €

689 €

1298 €

1612 €

1995 €

Leistungsbetrag stationär

125 €

770 €

1262 €

1775 €

2005 €

Erläuterung der unterschiedlichen Pflegegrade

  • Pflegegrad 1: Der Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit und beinhaltet noch keine Geld- oder Sachleistungen bei einer ambulanten Pflege.
  • Pflegegrad 2: Im Pflegegrad 2 ist die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen bereits erheblich beeinträchtigt, daher sind bei der ambulanten Pflege eine Geldleistung (bis 316€) und Sachleistung (bis 689€) pro Monat möglich. 770€ pro Monat umfasst die Unterstützung im Falle einer stationären Pflege, wie Sie unserer Pflegegrad Tabelle entnehmen können. 
  • Pflegegrad 3: Der Bedürftige leidet im Pflegegrad 3 bereits unter schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Dies führt zu monatlichen Geldleistungen von 545€ und Sachleistungen von 1.298€, sofern eine ambulante Pflege erfolgt. Der Leistungsbetrag beträgt 1.262€, sofern die Pflege stationär erfolgt. 
  • Pflegegrad 4: Unserer Pflegegrad Tabelle können Sie ebenfalls die monatlichen Leistungen des Pflegegrads 4 entnehmen: Geldleistung 728€ (ambulant), Sachleistung 1.612€ (ambulant) und ein Leistungsbetrag von 1.775€ (stationär). 
  • Pflegegrad 5:Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung fallen unter den Pflegegrad 5. Die Leistungen sind dementsprechend auch höher als in den anderen Pflegegraden. Die monatliche Leistung entsprechend der Pflegegrad Tabelle bei ambulanter Pflege sind: 901€ an Geldleistungen sowie 1.995€ an Sachleistungen. Bei einer stationären Pflege resultiert der Pflegegrad 5 in einer monatlichen Leistung von 2.005€.

Bei Fragen zu Pflegegrad Tabelle, Leistungen und Angeboten: AWO Pfalz

Besonders bei einem hohen Pflegegrad kann der Pflegebedarf so groß sein, dass der Betroffene auf Hilfe von außen angewiesen ist. Die AWO Pfalz bietet in ihren Seniorenhäusern Hilfe für Pflegedürftige auf höchstem medizinischen und zwischenmenschlichen Niveau an. Haben Sie noch Fragen zu der Pflegegrad Tabelle oder interessieren Sie sich für unsere ambulanten oder stationären Pflegeangebote, dann wählen Sie die 0 63 21/39 23 – 0 oder schreiben Sie an info@awo-pfalz.de.
 

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