Das seit 01.01.2017 in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetz verbessert die Situation von Pflegebedürftigen, Pflegeunternehmen und pflegenden Angehörigen in Deutschland. Durch die Neustrukturierung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs wird der Fokus auf die Lebenswelt der Menschen gelegt, wodurch die Betroffenen jetzt noch besser anhand ihrer geistigen und seelischen Einschränkungen besser verstanden werden sollen. Neben diesem besseren Verständnis wurden außerdem die Leistungssätze erhöht und neue Unterstützungs- oder Entlastungsleistungen hinzugefügt.
Der Wechsel von Pflegestufen zu Pflegegraden
Die drei Pflegestufen wurden zu fünf Pflegegraden, welche die geistigen Fähigkeiten deutlicher einschätzen können. Um dem Einzelnen einen Pflegegrad zuweisen zu können wird ein Gutachten durchgeführt. Diese ist nun differenzierter und achtet mehr auf die Beeinträchtigungen der Menschen. Im Weiteren hat sich für die Mehrheit der Beteiligten der Betrag der bezogenen Unterstützungsleistungen erhöht, was den Pflegebedürftigen bei der Erfüllung Ihrer individuellen Wünsche entgegenkommt.
Die wichtigsten Punkte des neuen Pflegestärkungsgesetzes
Im Folgenden haben wir die wichtigsten Punkte des neuen Pflegestärkungsgesetzes zusammengefasst:
- Der Pflegebedürftigkeitsbegriff wurde neu definiert
- Statt den vorherigen drei Pflegestufen gibt es nun fünf neue Pflegegrade
- Das Pflegegeld für Pflegebedürftige, die innerhalb der eigenen vier Wände betreut werden wurde erhöht
- Das Geld für Pflegehilfsmittel wurde erhöht
- Die Zuschüsse für Umbauten wurden erhöht
- Für Hilfsmittel wie Gehhilfen etc. sind keine Gutachten mehr nötig, solange der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) diese in seinen Gutachten empfiehlt
- Die Ansprüche für Pflegesachleistungen sind gestiegen
- Die Tages- und Nachtpflege wurde ausgebaut
- Die Kurzzeitpflege wurde ausgebaut
- Angebote, die die Pflegebedürftigen im Alltag unterstützen werden mit einem Entlastungsgeld unterstützt
- Betreute Wohngruppen werden zusätzlich gefördert
- Die Leistungen für vollstationäre Pflege wurde angehoben
- Die Unterschiede zwischen den pflegebedingten Eigenanteilen wurden aufgehoben
- Die Anzahl der Betreuungsangebote wurde erhöht
- Die Pflege zu Hause wurde gestärkt
- Pflegende Angehörige können bis zu sechs Wochen im Jahr Auszeit von der Pflege nehmen
- Pflegende Angehörige können bis zu zehn Tage kurzfristig vom Beruf freigestellt werden
- Pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf Rentenversicherungsbeiträge
- Die Pflegedokumentation wurde vereinfacht
- Es wurden zusätzliche Betreuungskräfte eingestellt
Weitere Informationen & Kontakt
Wenn Sie noch offene Fragen zum Pflegestärkungsgesetz haben helfen Ihnen gerne weiter! Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf – unter der kostenlosen Rufnummer 0 63 21/39 23 – 0 oder per Email an info@awo-pfalz.de.