Als Pflege-WG versteht sich eine Wohngemeinschaft für Senioren, in der pflegebedürftige Personen zusammen wohnen und gleichzeitig von professionellem Pflegepersonal betreut werden. Die Wohnform ermöglicht gesundheitlich stark eingeschränkten Senioren geselliges Miteinander und gegenseitige Unterstützung in einer häuslichen Atmosphäre zu genießen. Die Kosten für die ambulante Betreuung in einer Pflege-WG können sich die Bewohner beispielsweise teilen und so Synergieeffekte der Wohngemeinschaft für sich nutzen.  

Pflege-WG – Unterstützung von Pflegebedürftigen und Angehörigen

In Pflege-WGs haben Bewohner und Angehörige mehr Mitspracherecht, den Wohnalltag individuell mitzugestalten. So wird beispielsweise gemeinsam entschieden, ob und welche Aktivität stattfinden soll. Der Tagesablauf kann optimal an die jeweiligen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Bewohner angepasst werden ohne auf die Unterstützung von Pflegefachkräften verzichten zu müssen. Dank der regelmäßigen Betreuung wird eine Geborgenheit geschaffen, welche Senioren und Angehörigen Sicherheit gibt.

Monatliche Kosten & Sonderleistungen von Pflege-WGs

Die Kosten einer Pflege-WG lassen sich in folgende Bestandteile unterteilen:

  • Kosten für das Wohnen
  • Kosten für den Pflegedienst
  • Kosten für den Haushalt

Gleichzeitig können staatliche Zuschüsse für Pflege-WGs genutzt werden:

Wohngruppenzuschlag

Senioren, die in einer Pflege-WG wohnen und denen ein Pflegegrad attestiert wurde, erhalten dank Wohngruppenzuschlag monatlich 214 Euro. Voraussetzung ist dabei, dass 3-12 Personen, davon drei pflegebedürftig,  eine gemeinsame Wohnung nutzen  und sich eine Person um das organisatorische, verwaltende oder hauswirtschaftliche Gemeinschaftsleben kümmert.

Höhe: 214 Euro pro Monat

Anschubfinanzierung bei Neugründung

Bei Neugründung einer Pflege-WG werden anspruchsberechtigte Personen einmal mit 2.500 Euro bezuschusst, wobei die maximale Höchstgrenze pro Wohngemeinschaft 10.000 Euro beträgt. Die Voraussetzungen für diese Unterstützung entsprechen den Voraussetzungen für Wohngruppenzuschlag (siehe oben).

Höhe: 2.500 Euro einmalig

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Falls eine Wohnung umgerüstet werden muss, um eine häusliche Pflege zu ermöglichen, können Pflegebedürftige Unterstützung beantragen. Als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wird etwa die Verbreitung von Türen oder der barrierefreie Umbau eines Badezimmers verstanden. Die Zuschüsse können bis zu 4.000 Euro betragen, wobei nur maximal 4 WG-Mitglieder diese in Anspruch nehmen können. Folglich ist der Gesamtbetrag pro Pflege-WG auf 16.000 begrenzt. 

Höhe: bis zu 4.000 Euro

Pflegegeld & Pflegesachleistungen

Ob Pflege-WG und in den eigenen vier Wänden, die Pflegekasse unterstützt Betroffene bei der häuslichen Betreuung durch Privatpersonen sowie durch professionelle Pflegekräfte. So erhalten Bewohner bei attestiertem Pflegegrad und Pflege durch Angehörige oder andere nicht-fachkundige Betreuer monatlich Pflegegeld. Falls ambulante Pflegedienste beauftragt werden, können dagegen monatlich Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden.


Höhe: abhängig von Pflegegrad

Pflege-WG der AWO Pfalz

Neben Seniorenhäusern, betreutem Wohnen und ambulaten Pflegediensten umfasst das Angebot der AWO Pfalz auch Pflege-WGs speziell für Demenzerkrankte Personen. Haben Sie Fragen zu einer der genannten Wohn- bzw. Betreuungsformen? Dann wählen Sie die 0 63 21/39 23 – 0 oder schreiben Sie an info@awo-pfalz.de. Gerne nehmen Sie uns für Ihre Fragen Zeit. 
 

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