Seit dem Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes II zum 1.Januar 2017 hat sich die Einteilung pflegebedürftiger Menschen in Pflegestufen zu Pflegegraden verändert. Den Pflegegrad zu berechnen ist anhand eines Pflegegradrechners unkompliziert in 10 Minuten möglich.
In 6 Schritten Pflegegrad berechnen
Um den Pflegegrad zu berechnen, ist es nötig die Betroffenen gemäß sechs Module zu begutachten. Diese Module erfassen, wie selbstständig bestimmte Fähigkeiten ausgeübt werden können. Im Folgenden werden diese aufgeführt:
- Modul 1 : Mobilität
- Modul 2 : Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Modul 3 : Verhaltensweise & psychische Problemlagen
- Modul 4 : Selbstversorgung
- Modul 5 : Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Modul 6 : Gestaltung des Alltagslebens
Gemäß dieser Module wird die betroffene Person in Pflegegrad „0“, 1, 2, 3, 4, 5 eingeteilt, wobei „0“ nicht pflegebedürftig ist.
Die Module umfassen verschiedene körperliche und kognitive Fähigkeiten der Menschen. Anhand der Einschränkungen, welche die Person besitzt, definiert sich der Pflegegrad. Je nach Pflegegrad kann beispielsweise der Anspruch auf Pflegegeld zwischen 125€ und 901€ liegen. Die Ansprüche auf Leistungen gestalten sich gemäß der Einteilung in die verschiedenen Pflegegrade und der aktuellen Betreuungssituation, die sich in ambulant, teilstationär und stationär unterteilt. Mit dem Pflegegradrechner können Sie in 10 Minuten den Pflegegrad berechnen.
Die AWO Pfalz bietet Unterstützung für pflegebedürftige Menschen an
Die Ermittlung des Pflegegrads ist wichtig, um die Bedürfnisse des Menschen anhand seiner Einschränkungen zu verstehen. Deshalb kümmert sich das engagierte Pflegepersonal der AWO Pfalz liebevoll um jeden einzelnen Seniorenheim-Bewohner. Unser Personal ist darin geschult, einfühlsam und professionell mit pflegebedürftigen Menschen umzugehen und sorgt sich um die individuellen Bedürfnisse dieser. Die AWO Pfalz bietet neben Seniorenhäusern auch eine ambulante Versorgung innerhalb der eigenen vier Wände durch Sozialstationen an. Falls Sie Fragen rund um die Berechnung des Pflegegrads haben, melden Sie sich bitte einfach bei uns - unter der Rufnummer 0 63 21/39 23 – 0 oder per Mail info@awo-pfalz.de. Wir nehmen uns Zeit für Sie!