Pflegegelder sind monatliche Sozialleistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherungen. Alle Pflegebedürftigen ab einem Pflegegrad 2, die zuhause unentgeltlich von Angehörigen, Freunden oder Ehrenamtlichen gepflegt werden, erhalten Pflegegeld. Ziel ist es Pflegebedürftigen hierdurch eine angemessene Betreuung und Pflege zuhause sicherzustellen.

Voraussetzungen für Pflegegelder 

Folgende Voraussetzungen müssen vor der Beantragung von Pflegegeldern vorliegen:

  • die häusliche Pflege ist sichergestellt, zum Beispiel durch Angehörige 
  • mindestens Pflegegrad 2 wurde attestiert

Verpflichtend ist eine regelmäßige Beratung nach Paragraf 37.3 für Pflegebedürftige, die häusliche Pflege beziehen und keine Hilfe von einer professionellen Pflegekraft erhalten. In welchem Intervall die Beratung stattfinden muss, hängt vom erteilten Pflegegrad ab.

  • Bei Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3: halbjährlich 1 x, d. h. 2 x im Jahr
  • Bei Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5: vierteljährlich 1 x, d. h. 4 x im Jahr

Höhe des Pflegegeldes

Die Höhe der monatlichen Pflegegelder orientiert sich an dem Pflegegrad der betreffenden Person, während der Anspruch zeitlich nicht begrenzt ist.

  • Pflegegrad 1    -
  • Pflegegrad 2    316 €
  • Pflegegrad 3    545 €
  • Pflegegrad 4    728 € 
  • Pflegegrad 5    901 €

Pflegegelder werden der pflegebedürftigen Person von der Pflegekasse überwiesen. Diese kann über die Verwendung des Pflegegeldes frei verfügen, welches meistens direkt für anfallende Kosten verwendet oder an die pflegenden Angehörigen als Anerkennung weitergegeben wird.

Pflegegelder beantragen 

Der Antrag auf Pflegegelder kann immer nur von der pflegebedürftigen Person oder eine von ihr bevollmächtigte Person beantragt werden. Den Antrag reichen Sie bei der zuständigen Pflegekasse ein. 

Pflegegelder: Hilfe von der AWO Pfalz

Sollte die Pflege der Angehörigen, Freunde oder Ehrenamtlichen zuhause trotz aller Bemühungen nicht mehr möglich sein, können Sie Ihren Angehörigen trotzdem ein schönes und betreutes Zuhause im Alter bieten. Die AWO Pfalz sorgt mit seinen MitarbeiterInnen für das Wohlergehen der Bewohner in den insgesamt 7 Seniorenhäusern. Das ausgebildete Personal kümmert sich tagtäglich um die Pflegebedürftigen.Wenn Sie mehr über die Seniorenhäuser der AWO Pfalz erfahren möchten oder Fragen zum „Pflegegelder“ haben, dann kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 0 63 21/39 23 – 0 oder per E-Mail an info@awo-pfalz.de.

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