Vorgezogene Neuwahlen: AWO sieht lange Liste an offenen Aufgaben für den Rest der Legislaturperiode

Berlin, den 13.11.2024. Am 23. Februar 2025 soll ein neuer Bundestag gewählt werden. Aus Sicht der Arbeiterwohlfahrt (AWO) haben die demokratischen Fraktionen und Gruppen bis dahin noch einiges auf ihrer “To-Do-Liste" für den sozialen Zusammenhalt. Die vorgezogenen Neuwahlen zum Deutschen Bundestag gefährden die Umsetzung wichtiger Vorhaben der aktuellen Bundesregierung.

„Das Ende der Koalition ist nicht das Ende der Welt – diesen Satz sollten sich alle demokratischen Kräfte zu Herzen nehmen. Denn wichtige Weichenstellungen für den Sozialstaat können nicht auf eine neue Regierung warten – dazu zählen unter anderem das vom Kabinett beschlossene Rentenpaket und das im Koalitionsvertrag vereinbarte soziale Klimageld“, erklärt dazu AWO-Präsident Michael Groß.

In vielen Bereichen lagen Entwürfe für notwendige Reformen auf dem Tisch – oder waren aufgrund von europarechtlichen Änderungen sogar verpflichtend auf der Tagesordnung:

Familien warten auf die Erhöhung des Sofortzuschlags um fünf Euro und die Anhebung des Grundfreibetrags, soziale Träger hatten fest mit einem Gesetz für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe gerechnet. Im Bereich Gewaltschutz steht die Verabschiedung des im Kabinett bereits beschlossenen Gesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt gegen Kinder aus; auch für ein Gewalthilfegesetz zum Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt liegt ein Entwurf vor. 

„Auch ein Beschluss zur bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung hat bereits das Kabinett passiert. Er muss noch in diesem Jahr fallen, damit die neue Ausbildungsform wie geplant 2027 an den Start gehen kann“, so AWO-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner.

Harte Fristen nahen auch bei zwei EU-Regelungen, die Deutschland umsetzen muss: Die Verordnung zum neuen Europäischen Asylsystem muss mit einem Anpassungsgesetz so gestaltet werden, dass wesentliche Spielräume für eine humane Fluchtpolitik bestehen. Der aktuelle Entwurf lässt hier zwar noch zu wünschen übrig, würde aber immerhin einige zentrale Haltelinien sichern, wie bspw. das Recht auf eine behördenunabhängige Asylverfahrensberatung. Auch bei der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung drängt die Zeit: Wird diese nicht bis Ende November umgesetzt, droht Deutschland eine Vertragsverletzungsklage.

Und auch bei weniger prominenten Themen besteht Handlungsbedarf: Zuletzt hatte die Bundesregierung signalisiert, mit dem Vergabetransformationspaket wichtige Bürokratieerleichterungen, u.a. für Empfänger*innen öffentlicher Zuwendungen auf den Weg zu bringen. Dieser Ansatz muss zügig und entschlossen weiterverfolgt werden.

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