Neues Beratungsangebot im AWO SH Zweibrücken

Selbstbestimmt leben bis zum Schluss

Mit zunehmendem Lebensalter oder chronisch fortschreitender Erkrankung muss man sich verstärkt mit neuen Fragestellungen auseinandersetzen. Diese betreffen insbesondere die pflegerische und medizinische Versorgung und Behandlung sowie psychosozialer Unterstützung bis zum Lebensende.

Der Gesetzgeber eröffnet mit dem Hospiz- und Palliativgesetz 2015 mit § 132g Abs. 1 SGB V stationären Einrichtungen der Altenpflege und Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit eine professionelle Beratung zur gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anzubieten.

Das AWO-Seniorenhaus „Am Rosengarten“ bietet den Bewohnern bereits regelmäßig die Beratung zur gesundheitlichen Vorsorgeplanung an. Diese ist für gesetzlich Krankenversicherte kostenfrei.

Für diese Beratung hat der Träger des Seniorenhauses, der AWO-Bezirksverband Pfalz e.V., den Sozialgerontologen und Fachjuristen Hermann Schulze vom AWO-Betreuungsverein beauftragt. Herr Schulze berät und hilft bei allen Fragen zur Patientenverfügung und gesundheitlichen Versorgungsplanung. Die Beratungsstunden finden im Büro des Sozialdienstes des Seniorenhauses in der Saarlandstraße statt. Feste Sprechzeiten sind mittwochs von 16 bis 18 Uhr und donnerstags von 10 bis 12 Uhr oder nach persönlicher Terminabsprache.

Im persönlichen Gespräch können die Bewohner ihre individuellen Bedürfnisse, insbesondere ihre Wünsche für die medizinischen Abläufe mitteilen. Es wird festgehalten, welche medizinischen Hilfen und Maßnahmen in der Sterbephase oder in Notfallsituationen gewünscht sind und welche nicht.

Die Senioren entscheiden, ob sie diese Gespräche alleine oder zusammen mit Angehörigen, gesetzlichen Betreuern bzw. Bevollmächtigten sowie Pflegepersonal und behandelnden Ärzten führen wollen.

Informationen und Terminabsprache unter 06332 964-106 oder mobil unter 0151 28848244.