Historische Tariferhöhung bei der AWO Pfalz

Bei der Tarifverhandlung am 14.02.2022 machte die AWO Pfalz der ver.di-Tarifkommission das folgende Angebot:

Es gibt eine Erhöhung der Tabellenentgelte für die Beschäftigten die nach der allgemeinen Tabelle vergütet werden um 4% Prozent in zwei Schritten:

• 3% zum 01.04.2022

• und 1% zum 01.04.2023

Die unteren Entgelte werden zum 01.04.2022 durch Zahlung einer Zulage auf mindestens 12€ pro Stunde angehoben. Damit setzt die AWO Pfalz den, von der Bundesregierung angekündigten, Mindestlohn bereits im April um.

Dies beträfe insbesondere die Entgeltgruppen 1 S und 1 H bis Stufe 5 und die Entgeltgruppe 2 in der Stufe 1. Damit erhält zukünftig eine vollzeitbeschäftigte Person in der Entgeltgruppe 1 H Stufe 2 rund 165€ brutto monatlich mehr.

Für Beschäftige, die nach der KR-Tabelle vergütet werden, werden ab dem 01.04.2022 die Tabellenentgelte des TVöD-Pflege angewendet und in die KR-Tabelle der AWO Pfalz in der derzeitigen Struktur übernommen.

Eine vollzeitbeschäftige Pflegefachkraft in der KR 7a Stufe 4 erhielte demnach ab dem 01.04.2022 einen Gehaltszuwachs von rund 10%, das entspricht ca. 310 € Brutto mehr pro Monat.

Vollzeitbeschäftigte Pflegehelfer*innen mit einjähriger Ausbildung in der Entgeltgruppe KR 4a Stufe 3, bekämen damit ab dem 01.04.2022 rund 11,5% mehr, das entspricht einem monatlichen Plus von ca. 326 € Brutto.

Das Präsidium der AWO Pfalz begrüßt diesen Abschluss. Die ver.di-Tarifkommission trifft sich am 1. März zur Beschlussfassung.

Thomas Hitschler, Präsident der AWO Pfalz, freut sich über die Tarifeinigung: „Mit der deutlichen Gehaltserhöhung zeigen wir, dass für uns etwas im Vordergrund steht: zufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit auch ein Höchstmaß an Professionalität in der Pflege. Es war wichtig, dass wir alle im letzten Jahr geklatscht haben, aber noch wichtiger ist es, dass der symbolischen Geste des Dankes, jetzt auch eine Reaktion auf den Gehaltszetteln folgt.“