AWO Pfalz weitet Zuschuss für Betreuungskosten aus

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf liegt der AWO Pfalz sehr am Herzen und ist daher fest im Unternehmensleitbild verankert. Um Eltern den Weg zurück ins Arbeitsleben zu erleichtern, hat die AWO Pfalz den Zuschuss für Kinderbetreuung bis zum vollendeten 10. Lebensjahr des Kindes ausgeweitet.

Die Frage, ob und wann man nach der Geburt eines Kindes zum Arbeitsplatz zurückkehrt, wird häufig nach finanziellen Aspekten entschieden. Lohnt es sich arbeiten zu gehen, wenn ein Teil des Gehalts für Betreuungskosten wegfällt? Um Mitarbeitern dies zu erleichtern, werden Betreuungskosten für die Kinder teilweise übernommen. Bisher konnten Mitarbeiter Betreuungskosten für Kinder von 0 Jahren bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr geltend machen. Für jedes Kind, das eine Krippe oder eine Tagesmutter besucht, können bis zu 250 Euro im Monat bezuschusst werden. Für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr gilt ohnehin seit Januar 2020: Beitragsfrei ab 2.

Es kann vorkommen, dass ein adäquater Betreuungsplatz fehlt und somit aufgrund einer individuell notwendigen Lösung Betreuungskosten anfallen. Auch in diesem Fall will die AWO Pfalz den betroffenen Mitarbeiter finanziell unterstützen. Hier kommt es auf den Einzelfall an.

Aber was ist mit der Betreuung ab dem Zeitpunkt der Einschulung? Viele Kinder sind in der Grundschulzeit in einer Nachmittagsbetreuung, während die Eltern arbeiten. Erst wenn sie etwas älter sind, können sie dann den Heimweg alleine antreten und eventuell auch einige Zeit ohne Betreuungsperson zu Hause bleiben.

Daher hat die AWO Pfalz entschieden, Eltern auch während der Grundschulzeit der Kinder finanziell zu unterstützen, damit sie entspannt zur Arbeit kommen können. Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr erhält ein bei der AWO beschäftigter Elternteil einen Zuschuss zu den Betreuungskosten, z. B. für den Hort, die Nachmittagsbetreuung oder eine Tagesmutter in Höhe von bis zu 250,00 Euro. Dieser Zuschuss ist bei Familien mit mehreren Kindern pro Kind möglich.