Das seit 01.01.2017 in Kraft getretene Pflegestärkungsgesetz verbessert die Situation von Pflegebedürftigen, Pflegeunternehmen und pflegenden Angehörigen in Deutschland. Durch die Neustrukturierung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs wird der Fokus auf die Lebenswelt der Menschen gelegt, wodurch die Betroffenen jetzt noch besser anhand ihrer geistigen und seelischen Einschränkungen besser verstanden werden sollen. Neben diesem besseren Verständnis wurden außerdem die Leistungssätze erhöht und neue Unterstützungs- oder Entlastungsleistungen hinzugefügt.

Der Wechsel von Pflegestufen zu Pflegegraden

Die drei Pflegestufen wurden zu fünf Pflegegraden, welche die geistigen Fähigkeiten deutlicher einschätzen können. Um dem Einzelnen einen Pflegegrad zuweisen zu können wird ein Gutachten durchgeführt. Diese ist nun differenzierter und achtet mehr auf die Beeinträchtigungen der Menschen. Im Weiteren hat  sich für die Mehrheit der Beteiligten der Betrag der bezogenen Unterstützungsleistungen erhöht, was den Pflegebedürftigen bei der Erfüllung Ihrer individuellen Wünsche entgegenkommt.   

Die wichtigsten Punkte des neuen Pflegestärkungsgesetzes 

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Punkte des neuen Pflegestärkungsgesetzes zusammengefasst:

  1. Der Pflegebedürftigkeitsbegriff wurde neu definiert
  2. Statt den vorherigen drei Pflegestufen gibt es nun fünf neue Pflegegrade
  3. Das Pflegegeld für Pflegebedürftige, die innerhalb der eigenen vier Wände betreut werden wurde erhöht
  4. Das Geld für Pflegehilfsmittel wurde erhöht
  5. Die Zuschüsse für Umbauten wurden erhöht
  6. Für Hilfsmittel wie Gehhilfen etc. sind keine Gutachten mehr nötig, solange der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) diese in seinen Gutachten empfiehlt
  7. Die Ansprüche für Pflegesachleistungen sind gestiegen
  8. Die Tages- und Nachtpflege wurde ausgebaut
  9. Die Kurzzeitpflege wurde ausgebaut
  10. Angebote, die die Pflegebedürftigen im Alltag unterstützen werden mit einem Entlastungsgeld unterstützt
  11. Betreute Wohngruppen werden zusätzlich gefördert
  12. Die Leistungen für vollstationäre Pflege wurde angehoben
  13. Die Unterschiede zwischen den pflegebedingten Eigenanteilen wurden aufgehoben
  14. Die Anzahl der Betreuungsangebote wurde erhöht
  15. Die Pflege zu Hause wurde gestärkt
  16. Pflegende Angehörige können bis zu sechs Wochen im Jahr Auszeit von der Pflege nehmen
  17. Pflegende Angehörige können bis zu zehn Tage kurzfristig vom Beruf freigestellt werden
  18. Pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf Rentenversicherungsbeiträge
  19. Die Pflegedokumentation wurde vereinfacht
  20. Es wurden zusätzliche Betreuungskräfte eingestellt

Weitere Informationen & Kontakt

Wenn Sie noch offene Fragen zum Pflegestärkungsgesetz haben  helfen Ihnen gerne weiter! Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf – unter der kostenlosen Rufnummer 0 63 21/39 23 – 0 oder per Email an info@awo-pfalz.de.  

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