Alle Leistungen seit 2017 im Überblick

Im Folgenden finden Sie alle Leistungsansprüche, auf die Sie als Pflegebedürftiger nach dem neuen Begutachtungsassessment seit 01.01.2017 Anspruch haben können. Es bestehen je nach Pflegegrad Geldleistungen, welche aber gleichzeitige Sachleistungen nicht ausschließen.

Pflegegrade  Geldleistung
   ambulant
  Sachleistung
  ambulant
  Entlastungsbeitrag
  ambulant
  Leistungsbetrag
  vollstätionär
Pflegegrad 1  -  -  125 Euro  125 Euro
Pflegegrad 2  316 Euro  689 Euro  125 Euro  770 Euro
Pflegegrad 3  545 Euro  1.298 Euro  125 Euro  1.262 Euro
Pflegegrad 4  728 Euro  1.612 Euro  125 Euro  1.775 Euro
Pflegegrad 5  901 Euro  1.995 Euro  125 Euro  2.005 Euro

 

Mit dieser Tabelle können Sie erkennen, wieviel Unterstützung Pflegebedürftige je nach Pflegegrad und ihrer Unterbringungssituation erhalten.

Weitere Informationen

Um zu erfahren, welche Leistungen bestimmten Pflegebedürftigen zustehen ist es von Nöten zunächst einmal den Pflegegrad zu berechnen.

Wenn Sie generelle Informationen zu den Pflegegraden, verschiedenen Geldleistungen oder Unterstützungsangeboten für pflegende Angehörige suchen, bietet die AWO Pfalz einen Online-Pflegeratgeber an.

Ratgeber & Kontakt

Wenn Sie Fragen zu den Geldleistungen oder Pflegegraden haben, nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf – unter der kostenlosen Rufnummer 0 63 21/39 23 – 0 oder per Email an info@awo-pfalz.de.



 

 

Finden Sie jetzt Ihr AWO Seniorenhaus!