Alle Leistungen seit 2017 im Überblick
Im Folgenden finden Sie alle Leistungsansprüche, auf die Sie als Pflegebedürftiger nach dem neuen Begutachtungsassessment seit 01.01.2017 Anspruch haben können. Es bestehen je nach Pflegegrad Geldleistungen, welche aber gleichzeitige Sachleistungen nicht ausschließen.
Pflegegrade | Geldleistung ambulant | Sachleistung ambulant | Entlastungsbeitrag ambulant | Leistungsbetrag vollstätionär |
---|---|---|---|---|
Pflegegrad 1 | - | - | 125 Euro | 125 Euro |
Pflegegrad 2 | 316 Euro | 689 Euro | 125 Euro | 770 Euro |
Pflegegrad 3 | 545 Euro | 1.298 Euro | 125 Euro | 1.262 Euro |
Pflegegrad 4 | 728 Euro | 1.612 Euro | 125 Euro | 1.775 Euro |
Pflegegrad 5 | 901 Euro | 1.995 Euro | 125 Euro | 2.005 Euro |
Mit dieser Tabelle können Sie erkennen, wieviel Unterstützung Pflegebedürftige je nach Pflegegrad und ihrer Unterbringungssituation erhalten.
Weitere Informationen
Um zu erfahren, welche Leistungen bestimmten Pflegebedürftigen zustehen ist es von Nöten zunächst einmal den Pflegegrad zu berechnen.
Wenn Sie generelle Informationen zu den Pflegegraden, verschiedenen Geldleistungen oder Unterstützungsangeboten für pflegende Angehörige suchen, bietet die AWO Pfalz einen Online-Pflegeratgeber an.
Ratgeber & Kontakt
Wenn Sie Fragen zu den Geldleistungen oder Pflegegraden haben, nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf – unter der kostenlosen Rufnummer 0 63 21/39 23 – 0 oder per Email an info@awo-pfalz.de.