Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad - Geht das überhaupt?

Bis zum 01.01.2017 hatten Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, denen jedoch keine Pflegestufe zugewiesen wurde, dennoch Anspruch auf Unterstützung durch die Pflegekasse. Eine dieser Leistungen war die Kurzzeitpflege gewesen. Seit 2017 sind jedoch – im Rahmen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes – die Pflegegrade eingeführt worden. Nun stellt sich die Frage: Kann nun die Kurzzeitpflege auch ohne Pflegegrad beansprucht werden?

Anspruch auf Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad

Sofern Personen aufgrund von einer plötzlichen Pflegebedürftigkeit, die durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit ausgelöst wurde, kurzfristig eine Übergangspflege benötigen, übernimmt die Krankenkasse einen Anteil der Kosten – selbst, wenn kein Pflegegrad vorliegt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann somit Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad in Anspruch genommen werden.

Übergangspflege ohne Pflegegrad

Dank des Krankenhausstrukturgesetzes können Betroffene ohne Pflegegrad in einer Kurzzeit-Pflegeeinrichtung für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr vollstationär untergebracht werden und dabei eine Kostenerstattung einfordern. Für die Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad stellt die Krankenkasse bis zu 1.612 Euro im Jahr zu Verfügung. Falls eine stationäre Aufnahme nicht erforderlich sein sollte, bietet die Krankenversicherung auch bis zu vier Wochen Unterstützung für die häusliche Betreuung (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung) sowie für eine Haushaltshilfe an. Falls sich zudem Kinder im Haushalt befinden, die unter 12 Jahre alt oder aufgrund von einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sind, besteht Anspruch auf eine verlängerte Haushalthilfe von bis zu 26 Wochen.

AWO Pfalz – damit Sie sich von der Pflege auch mal erholen können

Seit 2016 wurde nun mit der Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad (früher: Pflegestufe) als sogenannte Übergangspflege eine wichtige Versorgungslücke geschlossen. Diese entlastet Pflegebedürftige bei der Finanzierung der häuslichen oder stationären Betreuung. Falls die Pflegebedürftigkeit jedoch stärker zunehmen sollte, sind ein steigender Anspruch an häuslicher oder stationärer Betreuung und eine Einstufung in einen der Pflegegrade unausweichlich. Ob die zeitlich befristete Betreuung nun durch einen ambulanten Pflegedienst oder einen stationären Aufenthalt im Altenheim erfolgen soll, bei der AWO Pfalz finden Sie eine professionelle Anlaufstelle und Menschen, die immer ein offenes Ohr für Ihre Fragen oder Wünsche haben.
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