Gibt es für Demenz einen speziellen Pflegegrad?

Senioren, die ihren Alltag nicht mehr alleine bewältigen können und dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen sind, haben u.a. Anspruch auf einen Pflegegrad. Ein wichtiges Ziel des zweiten Pflegestärkungsgesetzes war es die Ansprüche von Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, welche insbesondere bei Demenz auftritt, zu berücksichtigen. Daher taucht die Frage auf: Gibt es einen speziellen „Demenz Pflegegrad“ oder wie werden die Leistungen für an Demenz erkrankte Personen abgebildet?

Demenz & Pflegegrad

Vor Einführung der Pflegegrade erhielten Personen, die an Demenz erkrankt sind und der  Pflegestufe 1 oder 2 zugewiesen wurden, erhöhte Sach- und Geldleistungen. Bei Pflegestufe 3 jedoch fielen die Leistungen in der gleichen Höhe wie für Personen ohne eingeschränkter Alltagskompetenz aus. Sofern keine Pflegestufe bescheinigt worden war, hatten an demenzerkrankte Menschen dennoch Anspruch auf bis zu 123 Euro Pflegegeld oder 231 Euro Sachleistung im Monat.
Seit 2017 trat das zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft, welches insbesondere Personen mit Demenz einen gleichberechtigen Zugang zu allen Leistungen der Pflegeversicherung ermöglicht. Demnach wurden einheitliche Pflegegrade eingeführt, welche die Pflegestufen und jenes separate Attest für eine „erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz“ abgelöst haben. Grund dafür ist auch unter anderem, dass der Pflegebedürftigkeitsbegriff von körperlichen Einschränkungen nun auf geistige und seelische Beeinträchtigungen ausgeweitet wurde.
Im Rahmen der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade wurden Demenzerkrankte mit eingeschränkter Alltagskompetenz somit automatisch höher eingeordnet (+2-Regel):

+2-Regel bei Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

Pflegestufen vor 2017

 

Pflegegrade seit 2017

Pflegestufe 0

+2

Pflegegrad 2

Pflegestufe 1

+2

Pflegegrad 3

Pflegestufe 2

+2

Pflegegrad 4

Pflegestufe 3

+2

Pflegegrad 5

Leistungen bei Demenz und Pflegegrad

Folglich haben Menschen mit Demenz – Pflegegrad sei Dank – Anspruch auf eine Vielzahl von Leistungen der Pflegekasse. Abhängig von der Art der Betreuung erhalten Betroffene, denen ein Pflegegrad attestiert wurde, die jeweils passende Unterstützung:

  • Geldleistung oder Pflegegeld fällt bei häuslicher Betreuung durch Angehörige oder anderen nahestehenden Privatpersonen an. (0 – 901 Euro im Monat)
  • Sachleistungen kann bei häuslicher Betreuung durch ambulante Pflegedienste in Anspruch genommen werden.  ( 0 – 1.995 Euro im Monat)
  • Entlastungsbeitrag kann bei häuslicher Betreuung und zweckgebunden geltend gemacht werden. (125 Euro im Monat)
  • Leistungsbeitrag erfolgt bei vollstationärer Behandlung in einem Pflege- oder Altenheim (125 – 2.005 Euro im Monat)

Weitere Informationen

Eine häusliche Pflege ermöglicht der an Demenz erkrankten Person weiterhin in den eigenen vier Wänden zu leben. Die Betreuung kann durch Angehörige oder Bekannte, aber auch durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgen. Ebenso werden Menschen, die an Demenz leiden und kurzfristig Hilfe benötigen, im Rahmen einer Kurzzeitpflege oder Tagespflege von der AWO Pfalz betreut. Wir sind mit unseren vielfältigen Angeboten in jeder Lebenslage für Sie da. Bei fortgeschrittener Krankheit ist eine stationäre Pflege meistens unumgänglich. Das umfangreiche Betreuungsangebot der AWO Pfalz ist speziell auf Demenzerkrankungen ausgerichtet, welches von kompetenten Pflegefachkräften mit Einfühlungsvermögen täglich umgesetzt wird.
Unser Ziel ist es, den an Demenz erkrankten Menschen, ein Höchstmaß an Lebensqualität in unseren Seniorenhäusern zu bieten sowie deren Angehörige bestmöglich zu unterstützen sowie zu beraten.

Falls Sie mehr Informationen zu unseren Altenheimen und der Betreuung von an Demenz erkrankten Personen wünschen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer individuellen Beratung. Rufen Sie uns unter 0 63 21/39 23 – 0 an oder senden Sie eine Nachricht an info@awo-pfalz.de. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

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