Hinweis: Pflegegrade statt Pflegestufen

Seit 01.01.2017 ist das zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. In diesem Zuge wurde von Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt: Aus Pflegestufe 1 wurde Pflegegrad 2 bzw. Pflegegrad 3. Beachten Sie daher bitte unsere aktualisierten Beiträge "Pflegegeld bei Pflegegrad 2" und "Pflegegeld bei Pflegegrad 3". 

Pflegegeld der Stufe 1: Unterstützung durch die Krankenkasse

Die Pflege in den eigenen vier Wänden ist – soweit möglich – die beste Option für Betroffene. Ist eine erhebliche Pflegebedürftigkeit vom medizinischen Dienst der Krankenkasse attestiert worden (Pflegestufe 1) und kümmern sich Angehörige oder andere selbst beschaffte Privatpersonen um den Pflegebedürftigen, so besteht Anspruch auf ein Pflegegeld der Stufe 1. Wir erklären Ihnen, wie hoch dieses ausfallen kann.

Pflegegeld Stufe 1: Diese Leistungen können Sie erwarten

Pflegegeld der Stufe 1 erhalten Sie direkt, im Gegensatz zu Pflegesachleistungen, bei denen Sie kein Geld, sondern beispielsweise die Pflegeleistung durch eine kompetente Fachkraft erhalten, die wiederum direkt von der Krankenkasse bezahlt wird.

StufeHöhe des Pflegegeldes
Pflegegeld Stufe 1244€
Pflegegeld Stufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz*316€

Zusatz: Die angegebenen Leistungssätze sind gültig ab 2015. Diese Angaben sind ohne Gewähr.
*Eine eingeschränkte Alltagskompetenz liegt beispielsweise bei an Demenz erkrankten Menschen vor.


Neben dem Pflegegeld können Sie auch Pflegesachleistungen (die Höhe ist abhängig von der Pflegestufe) beziehen, und so diese beiden Möglichkeiten miteinander kombinieren.

Angebote und Alternativen für die Pflege zuhause

Um die Pflege von Angehörigen zu erleichtern, bietet sich der Service „Essen auf Rädern“ an. So wird jeden Tag eine warme Mahlzeit garantiert, bei der aus verschiedenen, gesunden und vor allem leckeren Gerichten gewählt werden kann. Wenn eine Pflege zuhause nicht mehr möglich ist, Pflegebedürftige aber noch in der Lage sind, eigenständig zu leben, dann ist das betreute Wohnen eine weitere gute Möglichkeit. So bleiben Betroffene selbstständig in einer eigenen Wohnung und können untereinander Kontakte knüpfen. Gleichzeitig sind sie aber auch durch die kompetenten Fachkräfte in ihrer Umgebung stets umsorgt. Schließlich Betreutes Wohnen für dauerhafte Lebensfreude in den eigenen vier Wänden!

Sie haben noch Fragen zum Thema „Pflegegeld Stufe 1“?

Wenn Sie weitere Informationen benötigen, oder sich auch persönlich ein Bild von den Angeboten der AWO Pfalz machen möchten, dann wenden Sie sich gerne an uns unter 0 63 21/39 23 – 0 oder per Mail an info@awo-pfalz.de. Wir nehmen uns immer für Sie und Ihre Fragen Zeit!

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