Um für Pflegegeld bezugsberechtigt zu sein, müssen Betroffene zuhause von Familienangehörigen gepflegt werden. Wird dann vom medizinischen Dienst der Krankenkasse eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeit mit besonderen Anforderungen an pflegerische Versorgung“ festgestellt, so erhalten die Versicherten Pflegegeld des Pflegegrades 5. Wir erklären, wie hoch dieses ausfällt und wie Sie die Pflege zuhause gestalten können.

Pflegegeld bei Pflegegrad 5

Mit attestiertem Pflegegrad 5 sind Betroffene in der höchsten Stufe der Pflegegrade eingeteilt. Dementsprechend sind die Pflegebedürftigen im besonders hohen Maß von der Hilfe dritter Personen angewiesen. Um diese hohen Abhängigkeit entgegenzukommen, fällt das Pflegegeld bei Pflegegrad 5 mit 901 Euro pro Monat entsprechend umfangreich aus:

Übersicht zu Pflegegeld & Pflegegrade

Pflegegrad

Höhe des Pflegegeldes

 

Pflegegrad 1

0 €

 

Pflegegrad 2

316 €

 

Pflegegrad 3

545 €

 

Pflegegrad 4

728 €

 

Pflegegrad 5

901 €

 

Zusatz: Die angegebenen Leistungssätze sind gültig ab 2017. Diese Angaben sind ohne Gewähr.

Zusätzliche Pflegeleistungen

Darüber hinaus haben Pflegebedürftige zusätzlich Anspruch auf folgende Leistungen:

  • Verhinderungspflege: bis zu 1.612 Euro pro Jahr (für Ersatzpflege bis zu sechs Wochen) oder bis zu 2.418 Euro pro Jahr (bei Kombination mit Kurzzeitpflege)
  • Kurzzeitpflege: bis zu 1.612 Euro pro Jahr (für bis zu acht Wochen) oder bis zu 3.224 Euro im Jahr (bei Kombination mit Kurzzeitpflege)
  • Zuschüsse für Pflegehilfsmittel: bis zu 40 Euro pro Monat
  • Entlastungsbetrag(zweckgebunden): bis zu 125 Euro pro Monat

Alternativen zur privaten, häuslichen Pflege

Die häusliche Pflege durch Angehörige oder nahstehender Privatpersonen kann auf Dauer für die Pflegenden sehr kräftezehrend sein. Aus diesem Grund greifen viele Betroffene auf einen ambulanten Pflegedienst (z.B. der AWO Pfalz Sozialstationen) zurück. So können Pflegebedürftige so lange wie möglich weiter in ihrem Zuhause wohnen und werden trotzdem auf höchstem Niveau von professionellen Pflegefachkräften betreut. In diesem Fall haben dann Menschen mit dem Pflegegrad 5 Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen in der Höhe von bis zu 1.995 Euro pro Monat.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Pflegegeld bei Pflegegrad 5?

Das Thema Pflege ist umfangreich, und gerade bei dem Thema „Pflegegrade“ kann schnell die Übersicht verloren werden. Sollten Sie noch Fragen haben oder sich für die ambulanten Angebote der AWO Pfalz Sozialstationen interessieren, dann wenden Sie sich gerne an uns unter 0 63 21/39 23 – 0 oder per Email an info@awo-pfalz.de. Jetzt Kontakt aufnehmen und mehr erfahren!

Finden Sie jetzt Ihr AWO Seniorenhaus!