Neue Pflegestufen: Das ändert sich

Mit Beginn des Jahres 2017 werden im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes II neue Pflegestufen, die sogenannten Pflegegrade in Kraft treten. Diese sollen vor allem für Menschen mit psychischen Einschränkungen – allen voran an Demenz erkrankten Menschen – eine bessere Betreuung ermöglichen. Aber auch andere Pflegebedürftige und pflegende Angehörige dürfen sich oft über höhere Leistungen freuen.

Neue Pflegestufen: Pflegegrade und Pflegestärkungsgesetz II

Insgesamt 5 Milliarden Euro mehr pro Jahr stehen ab 2017 zur Verfügung. Mit diesem Geld soll eine individuellere Pflege durch mehr Pflegefachkräfte ermöglicht und stärker auf die Bedürfnisse von Menschen mit geistigen Einschränkungen eingegangen werden. Zeitgleich soll ein fester Eigenanteil für die Pflege in einem Seniorenheim eingeführt werden. Bisher war dieser Anteil von der Pflegestufe abhängig, stieg also mit höherer Pflegestufe an.

Neue Pflegestufen: Was ändert sich beim Übergang?

Sollten Sie oder ein Angehöriger bereits Leistungen aufgrund einer Pflegestufe erhalten, so müssen Sie 2017 keinen neuen Antrag stellen. Stattdessen wird die Pflegestufe automatisch in einen Pflegegrad umgewandelt. Dabei gilt: Niemand erhält weniger Leistungen als bisher, viele erhalten sogar höhere Leistungen. Bei der Berechnung gilt die Regel: Liegt eine körperliche Einschränkung vor, so liegt der Pflegegrad eine Stufe über der Pflegestufe (aus Pflegestufe 3 wird also der Pflegegrad 4, aus der Pflegestufe 3 mit Härtefall wird der Pflegegrad 5). Liegt eine geistige Einschränkung vor, meist in Form einer durch Demenz verursachten erheblichen Einschränkung der Alltagskompetenz, so liegt der Pflegegrad zwei Stufen über der bisherigen Pflegestufe (aus Pflegestufe 1 mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz wird also der Pflegegrad 3).

Neue Pflegestufen: Unterstützung für Pflegebedürftige

Letztlich dient das Pflegestärkungsgesetz dazu, eine bessere Betreuung zu gewährleisten, und verstärkt auf psychische Einschränkungen einzugehen. Dies ist ein Anliegen, das auch in unseren Einrichtungen, den Seniorenhäusern der AWO Pfalz, ein Leitmotiv darstellt. Wir freuen uns deshalb, gerade auch im Bereich der Demenzbetreuung, eine noch individuellere Betreuung anbieten zu können. Informieren Sie sich gerne über unsere AWO Seniorenhäuser – Pflege nah am Menschen.

Bei weiteren Fragen zum Thema „Neue Pflegestufen“ oder den Angeboten der AWO Pfalz wählen Sie die Rufnummer 0 63 21/39 23 – 0 oder schreiben Sie uns eine Mail an info@awo-pfalz.de. Zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten, wenn Sie bei einem Pflegethema Hilfe benötigen oder unsere Seniorenhäuser persönlich begutachten wollen!

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