Pflegegrad beantragen – Darauf müssen Sie achten

Vollkommen unerwartet oder als schleichender Prozess –Leider kann eine Form von Pflegebedürftigkeit in allen Lebensabschnitten und bei jeder Person eintreten. Daher es ist sinnvoll, die von der Pflegeversicherung angebotene Leistungen im Pflegefall zu kennen, sonst zahlen Betroffene womöglich unnötig mehr. Um jedoch diese Unterstützung in Anspruch nehmen zu können, müssen Hilfsbedürftige oder deren Angehörigen zunächst einen Pflegegrad beantragen. Wie das erfolgreich - vor allem seit Einführung des zweiten Pflegestärkungsgesetzes – klappen kann, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.

Pflegegrad richtig beantragen

Um einen Pflegegrad beantragen können, muss zunächst ein Antrag auf Pflegebedürftigkeit bei der Pflegekasse gestellt werden. Dieser Antrag muss vom Betroffenen selbst gestellt werden bzw. von ihm unterschrieben werden. Ist dies nicht möglich, erfolgt die Antragsstellung durch einen Bevollmächtigten oder einen gerichtlich gestellten Betreuer. Als Betreuer können selbstverständlich auch Familienmitglieder fungieren. Wenn Sie den Pflegegrad beantragen, beauftragt die Pflegeversicherung daraufhin einen Vertreter des MDKs (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) oder einen anderen unabhängigen Gutachter, damit dieser die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit prüft und den jeweiligen Grad der Pflegebedürftigkeit bestimmt.

Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Pflegegrades

Seit 2017 ist ein neues Begutachtungsverfahren NBA eingeführt worden, welches die ganzheitliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten der Menschen in sechs Bereichen erfassen soll.

  1. Modul: Mobilität (10% Gewichtung)
  2. Modul: Kognitive Fähigkeiten  (7,5% Gewichtung)
    oder
  3. Modul: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (7,5% Gewichtung)
  4. Modul: Selbstversorgung (40% Gewichtung)
  5. Modul: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (20% Gewichtung)
  6. Modul: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (15% Gewichtung)

Bei Prüfung der Pflegebedürftigkeit vergibt der unabhängige Gutachter Punkte in den jeweiligen Module: Je höher die Anzahl, desto höher ist die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Diese Punkte werden abhängig von der Gewichtung zusammengerechnet und ergeben die Basis für die Einstufung in den jeweiligen Pflegegrad:

  • Pflegegrad 1: 12,5 – unter 27 Punkte
  • Pflegegrad 2: 27 – unter 47,5 Punkte
  • Pflegegrad 3: 47,5 – unter 70 Punkte
  • Pflegegrad 4_ 70 – unter 90 Punkte
  • Pflegegrad 5: ab 90 – 100 Punkte

Pflegegrad beantragen: Die Schritte danach

Idealerweise wird durch die finanzielle Unterstützung der Krankenkasse eine Pflege zu Hause sichergestellt, entweder durch Angehörige oder durch Fachkräfte eines ambulanten Pflegedienstes. Aber je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit reicht die Betreuung im häuslichen Umfeld nicht immer aus. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit, den Betroffenen in einer stationären Pflegeeinrichtung, wie den Seniorenhäusern der AWO Pfalz, ein umsorgtes Zuhause zu bieten. Dort wird Bewohnern nicht nur eine professionelle Pflege rund um die Uhr gewährleistet, auch für das seelische Wohl wird Sorge getragen. Etwa am offenen Mittagstisch, der sowohl die Bewohner als auch externe Besucher zusammenbringt.

Weitere Fragen? Die AWO Pfalz steht Ihnen zur Seite

Sie haben noch Fragen zum Thema „Pflegegrad beantragen“? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf – unter der kostenlosen Rufnummer 0 63 21/39 23 – 0 oder per Email an info@awo-pfalz.de. Bei Interesse können Sie sich auch direkt ein Pflegeheim Ihrer Wahl genauer anschauen. Überzeugen Sie sich selbst!

 

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