Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, stellt das eine physische und psychische Herausforderung für alle Betroffenen dar.  Aus diesem Grund gibt es zahlreiche Unterstützungsleistungen, welche Sie in Anspruch nehmen können. Eine dieser Leistungen ist die Familienpflegezeit, welche die Möglichkeit gibt Pflege, Familie und Beruf besser aufeinander abzustimmen. Im Folgenden nennen wir die Konditionen, die erfüllt sein müssen, um einen Anspruch auf Familienpflegezeit zu haben:

Anforderungen bei Familienpflegezeit

Bei Familienpflegezeit besteht in einem akuten Pflegefall Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen sowie andere Leistungen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Bevor genauer auf diese Leistungen eingegangen wird, soll geklärt werden, ab wann ein Anspruch auf diese Leistungen vorliegt:

  1. Der Beschäftigte hat einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen (mit mindestens Pflegegrad 1); dazu gehören:
    1. Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern,
    2. Ehegatten, Partner in lebenspartnerschaftlicher Gemeinschaft, Lebenspartner, Geschwister,
    3. Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, (Adoptiv-)Kinder oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder, Enkelkinder, Schwägerinnen und Schwager
  2. Der Arbeitgeber beschäftigt mehr als 25 Berufstätige.
  3. Die Pflege findet in häuslicher Umgebung statt.
  4. Der Arbeitgeber wurde 8 Wochen im Voraus informiert (beim Übergang von der Pflegezeit in die Familienpflegezeit spätestens drei Monate vor Beginn).

Wenn die betroffene Person noch keinen Pflegegrad besitzt, können Sie in unserem Artikel „Pflegegrad berechnen“ weiterführende Informationen erhalten.

Leistungen bei Familienpflegezeit

Wenn die oben genannten Kriterien erfüllt sind, besteht ein rechtsgültiger Anspruch auf:

  1. Eine Freistellung von bis zu 24 Monaten maximal,
  2. Die Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 15 Stunden (im Jahresdurchschnitt)
  3. Ein zinsloses Darlehen während der Familienpflegezeit durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).

Zusätzlich besteht ein Kündigungsschutz.

Weitere Informationen zu den Leistungen, welche Sie erwarten können, erhalten Sie in unserem interessanten Ratgeber-Artikel rund um Betreuungsleistungen.

Beratung zum Thema Familienpflegezeit von der AWO Pfalz

Die AWO Pfalz steht Ihnen bei Fragen rund um die Familienpflegezeit und weiteren Pflege-Themen hilfreich zur Seite. Informieren Sie sich dazu in unserem Ratgeber oder setzen Sie sich mit uns persönlich in Verbindung per E-Mail (info@awo-pfalz.de) oder Telefon (0 63 21/39 23 – 0). Überzeugen Sie sich selbst von den Angeboten der AWO Pfalz! 

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