Hinweis: Pflegegrade statt Pflegestufen

Seit 01.01.2017 ist das zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. In diesem Zuge wurde von Pflegestufen auf Pflegegrade umgestellt. Beachten Sie daher bitte unseren aktualisierten Beitrag "Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad".

Kurzzeitpflege ohne Pflegestufe - funktioniert das?

Um ab und an Entlastung für Angehörige zu ermöglichen, bietet sich eine Kurzzeitpflege an. So ist eine kleine Auszeit möglich, um neue Kraft und Energie zu tanken, während der Pflegebedürftige für eine begrenzte Dauer von professionellen Fachkräften betreut wird. Allerdings stellt sich die Frage, ob diese Kurzzeitpflege auch ohne Pflegestufe in Anspruch genommen werden kann.

„Normale“ Kurzzeitpflege

Bei einer Kurzzeitpflege wird die zu pflegende Person in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung für maximal 28 Tage je Kalenderjahr untergebracht. Diese Tage können am Stück beantragt oder über das Jahr verteilt werden. Für die Kurzzeitpflege stellt die Pflegekasse bis zu 1.612 Euro zur Verfügung. Seit Anfang 2015 können Sie die Kurzzeitpflege auch ohne Pflegestufe beantragen, wenn eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz (inoffiziell Pflegestufe 0) vom medizinischen Dienst der Krankenversicherung bescheinigt wurde.

Verhinderungspflege: Die Alternative zur Kurzzeitpflege ohne Pflegestufe

Eine weitere Möglichkeit der Entlastung stellt die Verhinderungspflege dar. Dabei kann der pflegebedürftige Mensch in seiner gewohnten Umgebung bleiben und wird durch eine Pflegevertretung, wie z.B. einen ambulanten Dienst, betreut. Alternativ wird die Verhinderungspflege, genau wie die Kurzzeitpflege, teil- oder vollstationär in einem Seniorenheim erfolgen. Wie auch bei der Kurzzeitpflege zahlt die Pflegekasse 1.612 Euro für maximal 28 Tage im Jahr. Jedoch kommt eine Verhinderungspflege nur in Betracht, wenn Betroffene seit mindestens sechs Monaten zu Hause gepflegt wurden. Seit 2013 ist die Verhinderungspflege auch ohne Pflegestufe möglich, wenn eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt.

AWO Pfalz – damit Sie sich von der Pflege auch mal erholen können

Die Kurzzeitpflege ist ein Angebot, das aktuell viel zu selten genutzt wird, obwohl es sowohl für Betroffene als auch deren Angehörige große Vorteile bietet. Ob die zeitlich befristete Betreuung nun durch einen ambulanten Pflegedienst oder einen stationären Aufenthalt im Altenheim erfolgen soll, bei der AWO Pfalz finden Sie eine professionelle Anlaufstelle.

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