Pflegende Angehörige kümmern sich rund um die Uhr um ihre Verwandten. Diese dauerhafte Anstrengung kann auf Dauer den Körper und auch die Psyche belasten. Deshalb ist es wichtig, dass sich Angehörige auch eine Auszeit von der Pflege gönnen. Die Entspannung ist dabei allerdings nur möglich, wenn sich die Angehörigen – beispielsweise während des Urlaubs – in guten Händen befinden. Dasselbe gilt, sollten die pflegenden Angehörigen krank werden und sich eine Auszeit von der Pflege nehmen müssen. Für diesen Fall gibt es die Verhinderungspflege 2022. Sie soll eine Ersatzpflegeperson oder ein Seniorenhaus in der Abwesenheitszeit finanzieren.

Welche Leistungen der Verhinderungspflege können 2022 in Anspruch genommen werden

Um die Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, muss sich die pflegebedürftige Person seit mindestens 6 Monaten in einer häuslichen Umgebung befinden und dort gepflegt worden sein. Neben dieser Voraussetzung muss zudem ein Pflegegrad 2 oder höher vorliegen. Für die Verhinderungspflege in 2022 wurde ein Jahresgesamtbetrag von 2.418 € festgelegt. Dieser kann aufgeteilt über ein Jahr ausbezahlt werden, immer dann, wenn die Verhinderungspflege benötigt wird. Die Verhinderungspflege 2022 kann auch stundenweise genommen werden, wenn die pflegenden Angehörigen beispielsweise einen wichtigen Termin einhalten müssen und ihre Angehörigen nicht allein lassen können. Die Verhinderungspflege können private, nicht erwerbsmäßig pflegende Personen wie Lebenspartner, Nachbarn oder Bekannte leisten, aber auch zugelassene Pflegeeinrichtungen wie ambulante Pflegedienste

Für den Fall der Fälle: AWO Pfalz

Falls eine häusliche Betreuung durch Familienangehörige sowie die Inanspruchnahme einer Verhinderungspflege nicht mehr ausreicht, bietet der dauerhafte Einzug in ein Seniorenheim der AWO Pfalz eine sinnvolle und hilfreiche Lösung. Hier wird für Betroffene auf höchstem medizinischem und zwischenmenschlichem Niveau gesorgt. Haben Sie Fragen zur „Verhinderungspflege 2022“ oder wollen Sie sich davon überzeugen, dass Sie Betroffene in gute Hände geben, dann wählen Sie die 0 63 21/39 23 – 0 oder schreiben Sie an info@awo-pfalz.de. Wir freuen uns auf Sie. 

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