Wenn es um Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege geht, kann die richtige Ausstattung pflegende Angehörige unterstützen die Betreuung der Liebsten einfacher zu gestalten und Pflegebedürftigen helfen eine bessere Versorgung zu erhalten. Erfahren Sie hier, was Pflegehilfsmittel genau sind und wer für die Kosten aufkommt. 

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind technische Geräte oder spezielle Verbrauchsmittel. Sie können dazu beitragen, dass pflegebedürftige Personen bestimmte Tätigkeiten im Haushalt ausüben, ihre Körperpflege eigenständiger durchführen können und sogar mobil bleiben.
Unterschieden wird zwischen:

  • Technische Pflegehilfsmittel (Pflegebetten, Rollatoren, Badewannenlifte)
  • Verbrauchsprodukten (Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz)

Wer kommt für die Kosten auf?

Die Kosten werden von der Pflegeversicherung übernommen, indem ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt wird. Nach Genehmigung können Sie die Hilfsmittel dann über Fachhändler, Dienstleister oder Sanitätshäuser beziehen. 
Von der Pflegekasse werden 40 Euro für Verbrauchsprodukte erstattet, wenn die pflegebedürftige Person einen anerkannten Pflegegrad hat. Für technische Pflegehilfsmittel ist jedoch eine Zuzahlung von 10% bzw., maximal 25 Euro notwendig. Bei Rollstühlen oder Gehhilfen, die ärztlich verordnet wurden, tragen die Krankenkassen die Kosten.

Zusätzliche Pflegehilfe bei der AWO Pfalz

Falls eine Betreuung zuhause nicht mehr vollständig möglich ist, bietet die AWO Pfalz eine stationäre Pflege in Seniorenhäusern sowie zusätzliche Pflege-Angebote z.B. ambulante Pflege oder Tagespflege an. Mit ausgebildetem Personal, welches sich mit Herz tagtäglich um Pflegebedürftige kümmert, ist Ihr Angehöriger bestens bei uns aufgehoben. Wenn Sie mehr über die Angebote der AWO Pfalz erfahren möchten oder Fragen zu „Pflegehilfsmittel“ haben, wählen Sie die 0 63 21/39 23 – 0 oder schreiben Sie an info@awo-pfalz.de. Das Team der AWO Pfalz freut sich, von Ihnen zu hören. 
 

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