Ist die Entscheidung getroffen für Ihre pflegebedürftigen Angehörigen Pflegegeld zu beantragen, folgt künftig regelmäßig der Beratungsbesuch des Pflegedienstes. Der Beratungsbesuch ist ein gesetzlich vorgeschriebener Besuch bei Personen, die Pflegegeld beziehen. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 1, die keinen Anspruch auf Pflegegeld haben, können auf freiwilliger Basis halbjährlich einen Beratungstermin in Anspruch nehmen. Die Beratungsbesuche des Pflegedienstes finden je nach Pflegegrad, alle vier bis sechs Monate statt. Bei einem Pflegegrad von 2 und 3 ist ein Beratungsbesuch des Pflegedienstes 1x pro Halbjahr vorgeschrieben. Ab Pflegegrad 4 sollte der Besuch 1x pro Vierteljahr stattfinden. Generell dient der Beratungsbesuch dazu, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern und den Pflegebedürftigen das höchste Maß der benötigten Pflege zu garantieren. Der Beratungseinsatz muss von den Angehörigen oder der pflegebedürftigen Person selbstständig vereinbart werden.  

Ablauf des Beratungsbesuchs  

Generell geht es beim Beratungsbesuch des Pflegedienstes darum, der pflegebedürftigen Person die bestmögliche Versorgung zu garantieren. Daher können die Themen, die besprochen und geklärt werden, je nach Bedarf und Erfordernis variieren. Besprochen werden kann demnach zum Beispiel: 

  • Informationen über die Leistungen der Pflegekasse
  • Vorstellung weiterer Pflegeschulungen oder Pflegekurse für pflegende Angehörige
  • Abklärung des Bedarfs von Pflegehilfsmitteln und Unterstützung bei den Anträgen
  • Prüfung des Pflegegrades und eventuelle Höherstellung
  • Klärung von Fragen und Pflegeprobleme, die aufgetreten sind
  • Informationen über Möglichkeiten der Entlastung von pflegenden Angehörigen wie Tages- und Nachtpflege oder Verhinderungspflege

Der Beratungsbesuch des Pflegedienstes ist für die Pflegebedürftigen kostenlos und wird von anerkannten Beratungsstellen, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten durchgeführt. Der Beratungsbesuch findet bei der pflegebedürftigen Person Zuhause statt. So hat der Pflegeberater die Möglichkeit, sich einen Überblick über die häusliche Pflegesituation zu verschaffen, zielgerichtet zu beraten sowie Empfehlungen auszusprechen. 

Ganzheitliche Pflege bei der AWO Pfalz 

In den Seniorenhäusern der AWO Pfalz wird auf eine bedarfsorientierte Pflege der Bewohner geachtet. So wird jederzeit eine ganzheitliche Pflege gesichert. Falls Sie mehr über Beratungsdienst des Pflegedienstes sowie Themen rund um die Pflege erfahren wollen, bietet die AWO Pfalz für Betroffene oder Angehörige einen Pflegeratgeber an, um Ihnen ein breiteres Verständnis zu ermöglichen.  Falls Sie weitere Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter! Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf – unter der kostenlosen Rufnummer 0 63 21/39 23 – 0 oder per E-Mail an info@awo-pfalz.de.

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